Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.  
  2. Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein.
  3. Der Rat wählt einen Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin des Ortsteiles Elten mit Wirkung des Inkrafttretens der 12. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

 


 

Der Vorsitzende erläutert kurz die Verwaltungsvorlage und den vorliegenden Beschlussvorschlag. Die Verwaltung sei der Ansicht, den Ortsausschuss beizubehalten, um der Arbeit vor Ort Genüge zu tun.

 

Mitglied Bartels verweist auf die Diskrepanz in der Verwaltungsvorlage. In der Begründung der Vorlage ginge die Verwaltung eindeutig auf den BGE-Antrag ein und der Beschlussvorschlag laute völlig anders.

 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag, gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung zu verfahren. Er verweist auf die große Beteiligung der Bürger an den Beratungen im Ortsausschuss Elten. Er sehe den Ortsausschuss als Erfolgsprojekt und daher solle dieser Ausschuss auch noch weiter bestehen.

 

Auch Mitglied Meschkapowitz unterstützt den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Seine Fraktion gehe davon aus, dass der Ortsausschuss zum damaligen Zeitpunkt für sechs Jahre gegründet worden sei. Diesen nun nach zwei Jahren aufzulösen, könne seine Fraktion nicht zustimmen. Dieses sei ein falsches Signal, da die Beteiligung der Bürger doch sehr groß sei. Seine Fraktion halte es für sinnvoll, die Entscheidung, ob der Ortausschuss aufgelöst werden solle, im Jahre 2020 zu treffen.

 

Auch Mitglied Siebers erklärt, dass ihre Fraktion, obwohl sie ursprünglich dagegen gestimmt habe einen Ortsausschuss zu bilden, heute für die Verwaltungsvorlage stimme. Der Ausschuss habe  gute Arbeit für Elten geleistet und solle nicht im Eilverfahren aufgehoben werden.

 

Mitglied Schaffeld fasst die Argumente, die soeben im Rechnungsprüfungsausschuss abgegeben wurden, zusammen. Nach Meinung ihrer Fraktion sei der Ortsausschuss auf einem guten Weg. Alle Fraktionen hier am Ratstisch seien gefragt, diesen zu verbessern. Dieser Ortsausschuss sei als Instrument für mehr Bürgerbeteiligung gegründet worden. Alle Ratsmitglieder seien gefordert hier für mehr Effizienz und Effektivität bei der Bürgerbeteiligung zu sorgen, gerade in der jetzigen Zeit, wo so viele brisante Themen in Elten anstünden. Ihre Fraktion stimme für den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Mitglied Bartels erklärt, dass seine Fraktion sich diesem Thema sachlich genähert habe. Seine Fraktion habe es zum damaligen Zeitpunkt so gesehen, dass der Ortsausschuss für den größten Emmericher Ortsteil eine Chance sei, mehr Bürger einzubeziehen. Nunmehr seifestgestellt und dieses werde auch in der Vorlage der Verwaltung dargestellt, dass wenig Impulse aus den Reihen der Bürgerschaft, sondern vielmehr aus der Verwaltung eingebracht wurden. Im Wesentlichen seien es immer dieselben Bürger gewesen, die im  Ortsausschuss anwesend waren. Seine Fraktion habe zum damaligen Zeitpunkt dem Ortsausschuss eine Bewährungszeit von zwei Jahren eingeräumt. In dieser Zeit habe man erkennen können, dass der Ortsausschuss nicht das erwartete Ergebnis erzielt habe und hier nochmals bis zum Jahr 2020 abzuwarten, sehe seine Fraktion nicht für erforderlich an. Seine Fraktion stellt den Antrag, gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu beschließen.

 

Mitglied Reintjes merkt an, dass seine Fraktion sich dem Antrag der BGE-Fraktion anschließe. Als Grund nennt er, dass die Beteiligung der Bürger, die an den Sitzungen des Ortsausschusses teilnehmen, rückläufig sei. Hinzu käme noch, dass es immer die gleichen Bürger - vorwiegend SPD-Mitglieder aus Elten und auch Mitglieder der CDU aus Elten - seien und nicht Bürger, die wegen der Themen, die auf der Tagesordnung stehen,  an den Sitzungen teilgenommen haben. Von daher könne er ein wirkliches Interesse der Eltener Bürger nicht feststellen. Als weiteren Grund nennt Mitglied Reintjes, dass der Ortsausschuss nicht entscheiden, sondern nur empfehlen könne. Er verweist auf die Tabelle, die dazu von der Verwaltung erstellt wurde. Ein weiterer Punkt seien die Kosten. Die Verwaltung hatte zum damaligen Zeitpunkt Kosten von jährlich 7.400 € prognostiziert;  nach zwei Jahren beliefen sich die Kosten jedoch schon auf knapp 30.000 €. Wenn man dieses nun bis zum Jahre 2020 weiter hochrechne, kommen ca. 100.000 € an Kosten auf die Verwaltung zu. Dieses  Geld könne nach seiner Meinung nach sinnvoller investiert werden.

 

Mitglied Ulrich macht darauf aufmerksam, dass der Ortsteil Elten im Rat mit sieben Mitgliedern hervorragend vertreten sei. Die Beteiligung der Eltener Bürger ist in allen Ausschüssen durch die Einwohnerfragestunde gegeben. Die Themen aus dem Ortsausschuss seien auch Themen im Ausschuss für Stadtentwicklung, hier könnten sich die Eltener Bürger im Rahmen der Einwohnerfragestunden zu Wort melden. Er könne den Aufwand, der für den Ortsausschuss betrieben wird – Kosten für Mitarbeiter der Verwaltung, Hausmeister, Mitarbeiter der Beschallungsanlage usw. - nicht nachvollziehen.

Er halte es auch nicht für eine Zumutung, dass die Eltener Bürger, die bisher zum Ortsausschuss kamen, zum Rathaus nach Emmerich fahren müssten, um eine Ausschuss- bzw. Ratssitzung zu besuchen. Dieses müssten die Bürger aus den anderen Ortsteilen – wie z. B. Vrasselt, Praest u. a. auch. Unter der Verhältnismäßigkeit von Kosten – Aufwand – Ertrag solle der Ortsausschuss seiner Meinung nach aufgelöst werden.

 

Mitglied Meschkapowitz äußert die Auffassung, dass die Kosten nicht relevant seien.

 

Nach kurzer Diskussion, in der das Für und Wider des Ortsausschusses diskutiert wird, erklärt der Vorsitzende,  dass erst über den Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses abgestimmt werden müsse.

Danach erfolge die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, der in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit 4 Dafür und 9 Gegenstimmen abgelehnt wurde.

 

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Somit erübrigt sich die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.