Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

  1. die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis zu nehmen und
  2. die mit Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 17.12.2014

  


 

Herr Gruyters fasst nochmals die bereits in der Begründung zu dieser Vorlage erläuterten Fakten zu der Notwendigkeit der Gebührenerhöhung zusammen. Hinreichend bekannt sind die die gesunkenen Abwassermengen sowie die verminderten Schmutzfrachten – insbesondere im Bereich der Großeinleiter. So beabsichtigt ein Großeinleiter, ab 2017 eine eigene Vorklärung in Betrieb zu nehmen.  Was aus umweltpolitischen Aspekten zu begrüßen ist, führt jedoch zu höheren Kosten für den Bürger, da der Fixkostenapparat gleich bleibt und die Gebühren auf weniger Kubikmeter zu verteilen sind.

Selbst bei den jetzt vorgesehenen 10 %-igen Erhöhung wäre die Gebühr noch nicht kostendeckend. Die nach dem KAG zu berechnende Gebührenerhöhung läge eigentlich bei ca. 15 %.  Die Betriebsleitung schlägt jedoch vor, in Anlehnung an die KAG-Regelung für Überschüsse und der damit verbundenen Kontinuität der Gebührenentwicklung lediglich die Anhebung von ca. 10 % vorzunehmen und den vollen KAG-Ausgleich erst in späteren Jahren herzustellen.

 

Auf die Frage von Mitglied Bartels hinsichtlich einer Gebührenentwicklung über 2017 hinaus antwortet Herr Gruyters, dass man hier die weitere Entwicklung bezüglich der Wassermengen und deren Schmutzfrachten abwarten muss.

 

Eine Anmerkung von Mitglied Weicht betrifft die in der Begründung zum Tagesordnungspunkt aufgeführte Kalkulation (siehe Seite 6 der Vorlage) der Kanalbenutzungsgebühr. Es handelt sich hier um einen Schreibfehler. Richtig lauten muss die Zahl für die Erlöse aus Gebühren für die Kalkulation 2017 nicht 6.776 T€ sondern 6.706 T€.

 

Mitglied Spiegelhoff begrüßt die Vorschläge der Betriebsleitung und stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.