Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

  1. den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschaftsjahr 2017

 

Stimmen dafür 15 Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

 

  1. die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 904.595,50 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.

 

Stimmen dafür 11 Stimmen dagegen 4  Enthaltungen 0

 


 

Herr Gruyters fasst nochmals kurz die in der Begründung zu dieser Vorlage dargestellten Besonderheiten zu den einzelnen Betriebszweigen der KBE zusammen.

 

Neben den bereits diskutierten Gebührenhaushalten Abwasser, Abfall und Friedhöfe weist Herr Gruyters besonders auf die finanzielle Situation im Betriebszweig „Bauhof“ hin. Hier ist im Erfolgsplan ein Defizit in Höhe von ca. 400 T€ entstanden, was dazu führt, dass notwendige Unterhaltungsmaßnahmen angesichts dieser Unterdeckung – wie auch schon teilweise in 2016 – nicht zur Ausführung gelangen können. Die von der Stadt Emmerich gewährte Anpassung des Zuschusses von jährlich 30 T€ reicht hier keinesfalls aus. Der Betriebsleiter richtet daher einen Apell an die Mitglieder des Betriebsausschusses, im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanberatungen der Stadt Emmerich am Rhein diese Problematik im Auge zu haben und zusätzliche Mittel bereit zu stellen.

 

Der Kämmerer weist an dieser Stelle darauf hin, dass auch der städtische Haushalt Defizite aufweist. Außerdem hat die Stadt in der Vergangenheit für zusätzliche Leistungen der KBE auch zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt und zudem auch stets Defizite im Jahresabschluss ausgeglichen.

 

Mitglied Trüpschuch regt an, bei der Grünpflege weiteres Einsparpotential zu generieren, um die finanzielle Situation der KBE  allgemein zu verbessern. Auch Herr Dr. Wachs nennt  hier als Bespiel die pflegearme Anpflanzungen Am Polderbusch mit Pflasteranteilen. Mitglied Kaiser ist gegen eine Reduzierung von Grünflächen durch Pflasterung und verweist auf die Möglichkeit von leicht zu pflegenden Sträuchern.

 

Herr Gruyters teilt mit, dass in Anlehnung an ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster und eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf in diesem Jahr erstmals eine Eigenkapitalverzinsung von lediglich 6,45 % an die Stadt Emmerich am Rhein abgeführt werden soll. Zu den ansonsten immer gezahlten 7 % ergibt dies eine Reduzierung von etwa 77 T€.

Mitglied Weicht wendet hier ein, dass die Senkung der Verzinsung – wie von der BGE  seit längerem schon gefordert – bis heute eine weitaus höhere Ersparnis bedeutet hätte. Die BGE wird ihren Antrag an den Rat bezüglich einer weiteren Zinssenkung erneuern.

 

Auf Antrag der BGE-Fraktion wird getrennt über die beiden Punkte abgestimmt.