Sitzung: 08.11.2016 Rat
Stadtkämmerer Siebers bezieht sich auf den zum 1.1.2017 neu
eingeführten § 2b des Umsatzsteuergesetzes, der eine gegenüber der bisherigen
Regelung erweiterte Umsatzsteuerpflicht der "juristischen Personen des
öffentlichen Rechts" vorsieht. Er teilt dem Rat mit, dass die Stadt
gegenüber dem Finanzamt die im Gesetz eingeräumte Option erklärt habe, die
Übergangsfrist zu nutzen und spätestens erst nach dem 31.12.2020 die neue
Regelung anwenden werde.