Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss verweist diese Vorlage ohne Empfehlung an den Rat


 

Stadtkämmerer Siebers bezieht sich bei seinen Erläuterungen auf die Vorlage.

 

Mitglied Reintjes äußert seinen Unmut, dass durch die Anhebung des Hebesatzes der Landesregierung die Verwaltung dazu gezwungen werde, dem Bürger Steuererhöhungen aufzubürden. Seine Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zwar zu, jedoch ist der Landesregierung die Verantwortung für diese Erhöhung zuzuschreiben.

 

Mitglied Bartels erklärt für  seine Fraktion, dass es völlig ausreiche, die Hebesätze auf Höhe der fiktiven Hebesätze des Landes zu belassen und evtl. über eine Nachtragssatzung entsprechend verändere. Sie sehen nicht die Notwendigkeit,  hier Vorreiter zu sein und den Bürger immer zu belasten.

 

Mitglied Schaffeld teilt mit, dass lt. der Übersicht mit anderen Nachbarkommunen die Stadt Emmerich im Vergleich im Mittel bei den Steuern liege. Ihre Fraktion kann die Argumentation des Kämmerers nachvollziehen und schlägt vor, die Lasten anders zu verteilen. Die Grundsteuer B solle nicht auf 460 sondern auf 450 Prozent angehoben werden und dafür werde die Gewerbesteuer um drei Punkten erhöht. Dieses habe ungefähr den gleichen Effekt und die Bürger würden nicht so hoch belastet. Ihre Fraktion stellt den entsprechenden Antrag.

 

Mitglied Reintjes erklärt hierzu, dass er diesen Vorschlag gerne in seiner Fraktion beraten würde und schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt ohne Empfehlung an den Rat zu verweisen.                                                                                                                                                                         

 

Mit diesem Vorschlag erklären sich die Ratsmitglieder einverstanden und der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.