Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 20, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat  beschließt, die Steuersätze für die Gemeindesteuern wie folgt festzusetzen:

 

1.         Grundsteuer

 

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundstuer A) auf                                                                  250 v. H.

 

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                450 v. H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                 423 v. H.

 

 

 


Stadtkämmerer Siebers erläutert die Vorlage. Ausgangspunkt für die Erhöhung sei, dass der fiktive Hebesatz im vergangenen Jahr angehoben wurde und sich negativ auf die Schlüsselzuweisungen ausgewirkt habe. Aus diesem Grunde sei diese Veränderung vorgeschlagen worden.

 

Mitglied Reintjes äußert seinen Unmut, dass durch die Anhebung des Hebesatzes der Landesregierung die Verwaltung dazu gezwungen werde, dem Bürger Steuererhöhungen aufzubürden. Seine Fraktion ist der Auffassung, da – wie gerade auch vom Kämmerer vorgetragen - das Jahresergebnis aufgrund der positiven Steuereinnahmen entschieden besser ausfalle, als vorgesehen, keine Steuern zu erhöhen.  Bei einem Plus von 1 Mio. Euro solle von einer Erhöhung abgesehen werden. Seine Fraktion lehne die Nachtragssatzung in diesem Jahr ab.

 

Mitglied Bartels schließt sich dem Gesagten von Mitglied Reintjes an. Auch seine Fraktion kann der Erhöhung der Hebesätze nicht zustimmen. Sollte es die Situation erfordern, könne kurzfristig über eine Nachtragssatzung eine Steuererhöhung erzielt werden.

 

Mitglied Schaffeld erklärt, dass ihre Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahin gehend modifiziert habe, dass die Grundsteuer B nicht auf 460 sondern auf 450 Prozent angehoben werden solle und dafür werde die Gewerbesteuer um drei Punkte erhöht.

Dieses habe ungefähr den gleichen Effekt und die Bürger würden nicht so hoch belastet. Ihre Fraktion stellt den entsprechenden Antrag.

Sie bringt ihre Verwunderung über den gemeinsamen Antrag der CDU und BGE zum Ausdruck, da Mitglied Elbers im Rechnungsprüfungsausschuss und Mitglied Reintjes im Haupt- und Finanzausschuss den Antrag gestellt haben, gemäß Verwaltungsvorlage zu beschließen.

 

Mitglied Reintjes äußert sich direkt hierzu, dass der Stadtkämmerer über das positive Jahresergebnis erst in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses berichtete.

 

Mitglied Meschkapowitz warnt davor, sich von den positiven Entwicklungen des Haushaltes täuschen zu lassen. Auch seine Fraktion sei der Ansicht, dass eine moderate Steuererhöhung, vor dem Hintergrund, dass nicht absehbare Aufgaben auf die Stadt zukommen, durchgeführt werden sollte.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Siebers teilt der Stadtkämmerer mit, dass die Erhöhung sich für die Emmericher Haushalte zwischen 11, € und 18 € belaufe.

 

Mitglied Kukulies schließt sich dem Antrag der CDU und BGE-Fraktion an, die Hebesätze nicht zu erhöhen.

 

Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

 

Somit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.