Sitzung: 08.12.2016 Integrationsrat
Gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat
und die Aus-schüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände
nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und dem Schriftführer
unterzeichnet.