Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Änderung der ‚Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich“‘ vom 06.07.2016 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

 


 

Frau Niemeck erläutert, dass vor der Sommerpause die Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich“ erlassen wurde. Bei der Änderung der Satzung handelt es sich um eine Ergänzung im Bereich der Mittagsverpflegung.

Die Mittagsverpflegung ist von den Eltern zu einem Jahresbeitrag von 480,00 Euro, geteilt auf eine monatliche Abschlagszahlung i.H.v. 40,00 Euro, zu zahlen. Hierfür erhalten die Kinder an jedem Schultag ein Mittagessen. Es handelt sich um eine Mischkalkulation, da ansonsten die Mittagsverpflegung nicht zu diesem Preis angeboten werden könne. In den Schulferien vereinnahmt die Katholische Waisenhausstiftung eigene Beiträge, sofern hier eine Betreuung stattfindet.

Den Verträgen und der Erläuterung in der damaligen Sitzung ist dieser Umstand zu entnehmen. In der Satzung fehlen jedoch die Worten „an Schultagen“. Die Änderungssatzung dient der Schaffung von Rechtssicherheit für Eltern und Mitarbeiter.

 

Die Vorsitzende Braun stellt keine Wortmeldungen fest und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.