Sitzung: 24.01.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0961/2016
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V m.
§ 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass im Bereich
der unbebauten Landzunge an der Kupferstraße auf der Südseite des Hafenbeckens
des Industriehafens die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft sowie
einer Wasserfläche in ein Sondergebiet der Zweckbestimmung „Hafen“ umgewandelt
wird.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied Leypoldt stellt für die BGE-Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu beschließen. Er merkt aber an, dass, sofern man mit den Planungen Erfolg hat, für wegfallende Bäume die Ersatzpflanzung zügig vorgenommen wird. Es sollte nicht wieder so eine Situation eintreten wie auf dem Gelände der Moritz-von-Nassau-Kaserne, wo bereits die Rodungsarbeiten stattgefunden haben und die Ersatzpflanzung noch nicht erfolgt ist.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag der Mitlieder Leypoldt und ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.