Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V m. § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass im Bereich der unbebauten Landzunge an der Kupferstraße auf der Südseite des Hafenbeckens des Industriehafens die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft sowie einer Wasserfläche in ein Sondergebiet der Zweckbestimmung „Hafen“ umgewandelt wird.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Leypoldt stellt für die BGE-Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu beschließen. Er merkt aber an, dass, sofern man mit den Planungen Erfolg hat, für wegfallende Bäume die Ersatzpflanzung zügig vorgenommen wird. Es sollte nicht wieder so eine Situation eintreten wie auf dem Gelände der Moritz-von-Nassau-Kaserne, wo bereits die Rodungsarbeiten stattgefunden haben und die Ersatzpflanzung noch nicht erfolgt ist.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag der Mitlieder Leypoldt und ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.