Frau Bremer teilt mit, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine grundlegende Reform des Kinder- und Jugendhilferechtes angekündigt habe. Es liege noch kein Referentenentwurf, aber eine Arbeitsfassung vor. Die Reform sehe eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle behinderten Kinder vor. Das Jugendamt sei danach zukünftig nicht mehr ausschließlich für seelisch behinderte Kinder zuständig, sondern zudem auch für körperlich und geistig behinderte Kinder. Nach Inkrafttreten dieser Reform sei mit strukturellen, organisatorischen und personellen Veränderungen im Jugendamt zu rechnen, da sich die Fallzahlen verdoppeln, wenn nicht sogar verdreifachen könnten.

 

Abschließend bedankt sich Frau Bremer für die gute Aufnahme und Zusammenarbeit im Jugendhilfeausschuss und wünscht allen Teilnehmern eine schöne Weihnachtszeit.