Herr van de Sand, Anwohner der Sternstraße, teilt zu Tagesordnungspunkt 10 mit, dass nunmehr mit der Änderung des Bebauungsplanes geplant ist, den Bau von weiteren 3-4 Häuser zu realisieren; die Zuwegung führt an seinem Haus vorbei. Er empfindet es als störend und unzulässig.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass er berechtigte Interessen als unmittelbar Betroffener aus dem Bebauungsplanverfahren heraus hat. Sinn und Zweck dieses Verfahrens ist es, genau solche Interessen zu berücksichtigen und vor der Entscheidung gegeneinander abgewogen werden müssen. Es ist also wichtig, dass sich jeder betroffene Bürger in der Bürgerbeteiligung mit seinem Anliegen zu Wort meldet und diese Anregungen/Bemerkungen in das Verfahren einfließen.

Herr Kemkes teilt auf weitere Nachfrage von Herrn van de Sand mit, dass über den Erwerb des städtischen Flurstückes 69 (vor seinem Haus) mit dem Fachbereich 3 kommuniziert wurde. Ursprünglich war diese Fläche für den Straßenausbau vorgesehen, was aber dann letztendlich aus der Planung herausgenommen wurde. Somit stünde einem Erwerb dieses Flurstückes nichts im Wege. Eine entsprechende schriftliche Antwort vom Fachbereich 3 wird ihm in den nächsten Tagen zugehen.