Mitglied Leypoldt macht 3 Anmerkungen zur Niederschrift und bittet um entsprechende Ergänzung bzw. Korrektur:

Seite 5, Abs. 2: Ergänzung hinter dem 1. Satz

„Nach Meinung der BGE kann nur die Verlegung von zukünftsfähiger Glasfaserleitung zielführend sein.“

Seite 10, S. 346, Abs. 3: Korrektur

„Mitglied Leypoldt teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man den Haushalt, bis auf die Punkte Neumarkt betreffend, zur Kenntnis nimmt.

Seite 11, Abs. 4: Korrektur

„Vorsitzender Jansen hält vor der Abstimmung fest, dass Mitglieder Kaiser für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied Leypoldt für die BGE-Fraktion den Haushalt, mit Ausnahme der Punkte Neumarkt betreffend, zur Kenntnis nimmt.

 

Weitere Einwände werden gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift nicht erhoben. Somit wird diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.