Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget „Arbeit und Soziales“ im Ergebnishaushalt auf 2.580.423,00 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.577.991,00 Euro fest.

 


 

Herr Sterbenk erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation das Budget „Arbeit und Soziales“. Die aktualisierte Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

 

Mitglied Bartels möchte wissen, ob in der Asylleistungsgewährung ausgeschlossen werden kann, dass sich Mehrfach-Bezieher unter den Hilfeempfängern befinden und ob der Fingerprint genommen wurde. Herr Bürgermeister Hinze führt aus, dass sich die Kommunen an die vorgegebenen Strukturen halten müsse.  Der Fingerabdruck werde in den Erstaufnahmeeinrichtungen genommen bevor die Flüchtlinge den Kommunen zugewiesen werden. Herr Sterbenk geht davon aus, dass es unter den Emmericher Flüchtlingen keine Mehrfachidentitäten gibt.

 

Die Frage von Mitglied Bartels nach der Zahl der Rückführungen im vergangenen Jahr beantwortet Herr Sterbenk mit vier bis fünf Familien.

 

Eine weitere Frage von Mitglied Bartels bezüglich der gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhten Telefonkosten von 2.840 € auf 5.000 € wird von Herrn Sterbenk dahingehend beantwortet, dass im Jahre 2016 vier Asylbewerberbetreuer im Einsatz waren, die es 2015 noch nicht gab.

 

Mitglied Arntzen stellt die Frage, ob der Neubau der Flüchtlingsunterkunft an der Tackenweide vermieden werden kann und verweist auf den Prüfauftrag der CDU, der der Verwaltung vorliegt. Hierzu werde die Verwaltung Stellung nehmen, sagt Herr Bürgermeister Hinze.

 

Die Mitglieder Arntzen und Mölder stellen den Antrag, nach Beschlussvorschlag abzustimmen.