Sitzung: 31.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 01 - 16 0977/2017
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt
den Zuschussbedarf für das Budget 100 „Fachbereich 1 – Zentrale Dienste“ für
das Jahr 2017 im Ergebnishaushalt auf 3.646.911,00 Euro und im Finanzhaushalt
auf 3.511.042 Euro einschl. des
Antrages zum Ausbau des städtischen E-Governments (30.000 Euro) fest.
Fachbereichsleiterin 1, Frau Martina Lebbing, erläutert anhand der Präsentation (Anlage zur Niederschrift) das Budget des Fachbereiches 1 Zentrale Dienste.
Mitglied Reintjes stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen und wünscht über den CDU-Antrag betr. Modernisierung des Bürgerbüros und Ausbau von E-Government ebenfalls abzustimmen. .
Auf Nachfrage von Mitglied Bartels teilt Frau Lebbing mit, dass die frei gewordenen Stellen im letzten Jahr, mit Ausnahme des technischen Prüfers im Rechnungsprüfungsamt, besetzt wurden.
Die Anregung von Mitglied Bartels, im Hinblick auf die Umsetzung des Raumkonzeptes Schulungsräume im PAN anzumieten, wird von der Verwaltung aufgenommen.
Frau Lebbing teilt mit Bezug auf einen entsprechenden Hinweis des Ratsmitgliedes Kukulies mit, dass seit langem in bestimmten Bereichen wahlweise tariflich Beschäftigte oder Beamtenstellen ausgeschrieben werden und auch im vergangenen Jahr Beamte eingestellt wurden.
Mitglied Schaffeld regt zum Thema Ausbildungsplätze an, dass der öffentliche Dienst über Bedarf ausbilden sollte, um z. B. auch die Nachwuchssorgen in den Griff zu bekommen. Weiterhin regt sie an, mit den Berufskollegs in den gymnasialen Oberstufen in Wesel und Kleve zu kooperieren, um die jungen Menschen für einen Ausbildungsplatz in der Verwaltung zu motivieren.
Mitglied Kulka bezieht sich auf den Antrag ihrer Fraktion zum digitalen Rathaus. Hintergrund dieses Antrages war, dass evtl. Leitungen bzw. fertige Programme hinzugekauft würden, um die Umsetzung zu beschleunigen.
Mitglied Kukulies bittet um Auskunft darüber, wie sich die Ausbildungen in tariflich Beschäftigten- bzw. Beamtenverhältnis unterscheiden.
Der Vorsitzende sagt zu, diese Frage mit der Niederschrift zu beantworten.
Anmerkung der Verwaltung
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erhalten
Anwärterbezüge gem. § 74 Landesbesoldungsgesetz NRW i. V. m. Anlage 12 zum
LBesG NRW. Diese sog. Anwärter gehören zum Kreis der beihilfeberechtigten
Personen gem. Beihilfenverordnung NRW. Daher sind für diesen Personenkreis sind
seitens des Dienstherrn Beihilfen zu leisten für Aufwendungen, die aus
Krankheitsfällen erwachsen. Diese Aufwendungen sind naturgemäß nicht
vorhersehbar.
Auszubildende im
Beschäftigungsverhältnis erhalten ein Ausbildungsentgelt gem. der Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände
Nordrhein-Westfalen und des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen
zur Ausgestaltung des privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses der Studenten
an der Fachhochschule
für öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (FHöVAusb). Zu
diesem Ausbildungs-entgelt hat die Stadt
Emmerich am Rhein als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zu leisten und
Beiträge an die Zusatzversorgungskasse abzuführen. Das sich aus der Summe
dieser Entgeltbestandteile ermittelte sog. Arbeitgeberbrutto ist mit der Höhe
der Anwärter-bezüge für Beamte vergleichbar.
Weitere Fragen liegen nicht vor und der Vorsitzende lässt über den vorliegenden Antrag von Mitglied Reintjes abstimmen.