Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, dass fraktionslose Ratsmitglieder gemäß § 56 Abs. 3 Satz 6 GO NRW statt Sachmitteln und Kommunikationsmitteln zum Zwecke ihrer Vorbereitung auf die Ratssitzung aus Haushaltsmitteln nach Inkrafttreten der 13. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein finanzielle Zuwendungen in Höhe von 72,25 Euro monatlich erhalten.

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.