Sitzung: 21.02.2017 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 01 - 16 1021/2017
Beschlussvorschlag
Herr Dr. Stefan Wachs wird gem. § 71 GO NW
mit Wirkung vom 15.07.2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für
die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten der Stadt Emmerich am Rhein
wiedergewählt und für die Dauer seiner neuen Wahlzeit gemäß § 68 Abs. 1 GO NW
zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
mit der Bezeichnung Erster Beigeordneter bestellt.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.
Nach dem einstimmigen Beschluss gratuliert der Vorsitzende Herrn Dr. Wachs im Namen des Rates zur Wiederwahl. Er bedankt sich bei Herrn Dr. Wachs für die bisherige Arbeit und wünscht ihm alles Gute für die weitere Zusammenarbeit.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rates. Wie Sie sich denken können habe ich einige Zeilen vorbereitet. Das eine oder andere steht hier in Klammern. ich kann jetzt Teile der Inhalte weglassen und das was hier ganz ohne Klammer steht ist: herzlichen Dank für Ihr Votum und für Ihr ausdrückliches Votum. Da stand noch eine kleine Klammer drin, die ich jetzt gar nicht mehr benennen muss. Nochmals herzlichen Dank, ich freue mich sehr darüber, dass Sie mich so eindeutig gewählt haben und letztendlich damit auch Ihr Vertrauen gegenüber der Arbeit, meiner Arbeit der vergangenen Jahre ausgedrückt haben. Ich nehme das als positives Votum für die nächsten acht Jahre, herzlichen Dank dafür.
Die Aufgaben des Ersten Beigeordneten mit dem zugeordneten Geschäftskreis Immobilen, Stadtentwicklung, Bürgerservice und Ordnung, den Kommunalbetrieben und den Technischen Werken machen ein vielfältig spannendes und verantwortungsvolles Aufgabenfeld aus. Mit einem Blick auf die kommenden acht Jahre will ich dieses Feld nun nicht gänzlich beackern. Die Spannbreite würde sich dann von ISEK 2025, über die Frage nach der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes unter geänderten Bedingungen bis hin zu der Frage nach der Stabilisierung von Abwassergebühren erstrecken. Wenn ich richtig gerechnet habe, haben wir noch 26 Tagesordnungspunkte vor uns, also nur drei kurze Schlaglichter.
Vor fast genau acht Jahren, am 03.02.2009, dem Tag meiner ersten Wiederwahl haben Sie das Bahnübergangsbeseitigungskonzept verabschiedet. Seitdem sind in unseren drei Planfeststellungsabschnitten drei Verfahren angelaufen, aber wir sind von feststellenden Beschlüssen noch ziemlich weit entfernt. Das straßenrechtlich notwendige Verfahren lässt sogar noch auf sich warten. Man muss also kein Prophet sein, um voraus zu sagen, dass uns die AB 46/2 noch lange beschäftigen wird und Thema bleibt.
Umgekehrtes gilt für den Neumarkt. Herr Beckschaefer hat ja gerade nach den Ersatzparkplätzen gefragt. Nach langem Ringen steht das für die Stadt wichtige Projekt vor seinem bauleitplanerischen Abschluss. Der Beginn des Hochbaus und der Platzgestaltung sind deutlich ablesbar. Gleichfalls mit deutlichen Zeitfenstern versehen sind die uns erteilten Aufträge zur Umsetzung der Schulneu- und –umbauten. Insbesondere auch die Baumaßnahmen für die Gesamtschule werden einen weiteren wichtigen Akzent in Sachen Innenstadtentwicklung setzen. Insgesamt gilt für die kommenden acht Jahre, dass schon in 2009 von mir Gesagte ‚langweilig wird es nicht werden‘. Wichtig im Zusammenhang mit diesem kurzen Blick auf das Vergangene und das Kommende ist mir folgendes: Die angesprochenen und auch die vielen nicht benannten Themen werden von dem Beigeordneten nicht alleine bearbeitet. Die Ergebnisse sind immer die Anstrengungen vieler. Deshalb will ich an dieser Stelle herzlich sowohl dem Verwaltungsvorstand, als auch und das ganz besonders den Fachbereichsleitern und den Mitarbeitern in den jeweiligen Fachbereichen für ihre fachlich versierte und Arbeit während der vergangenen Jahre danken. Ich würde mich freuen, wenn gleiches für kommende Wahlperiode gilt. Ihnen den Mitgliedern des Rates will ich für die kommenden Jahre nichts versprechen. Verlassen können Sie sich jedoch darauf, dass ich meine Aufgaben mit gleicher Kompetenz und Engagement wahrnehmen werde wie das in der Vergangenheit geschehen ist und Ihre Entscheidung bestmöglich zum Wohle der Stadt umsetzten werde. Herzlichen Dank.“