Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Zu I.a)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.a)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Ausführungen der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.b)  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung des Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde zu folgen und das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes mit der Signatur „Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 und Abs. 6 BauGB) zu kennzeichnen.

              Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, wie von Seiten des Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde angeregt, in die Hinweise und die Begründung zum Bebauungsplan Ausführungen zum Thema Altlasten aufzunehmen.

 

Zu II.c)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung des Kreises Kleve – Untere Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 27/3 nicht im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, sondern im Normalverfahren aufzustellen. 

 

Zu 3)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. E 27/3 – Wardstraße/Eltener Straße – als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Mitglied Leypoldt teilt für die BGE-Fraktion mit, dass sie mit der Festsetzung der Verkaufsfläche auf 860 qm nicht konform geht. Die Argumentation vom Büro Lenz & Johlen ist nachvollziehbar, da keine Sortimentserweiterung stattfindet sondern lediglich die Anpassung an die Demografie erfolgt (breitere behindertengerechte Gänge, Anpassung der Regalhöhen, niedrigere Theken für gehbehinderte Personen, Neubau eines energetischen Gebäudes). Ferner folgt die BGE-Fraktion der Anregung der IHK, die maßvolle Erweiterung des LIDL-Marktes zu ermöglichen. Die Bauleitplanung, die auf bisher genehmigten Stand reduziert, schränkt die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Grundstückes ein. Allein das Einzelhandelskonzept als städtebauliche Rechtfertigung ist nicht ausreichend; danach wird der LIDL-Markt als städtebaulich integriert gesehen. Nach dem Vortrag zu Top 3 sind solche Märkte zu schützen und zu stärken und ihnen ist eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung zu ermöglichen. Bei der bedarfsgerechten Erweiterung ist keine Gefährdung für die Innenstadt zu erkennen. Nach landesplanerischen Gesichtspunkten spricht ebenfalls nichts gegen eine maßvolle Erweiterung. Dies sollte man berücksichtigen. Die BGE-Fraktion schließt sich der Festsetzung der Verkaufsfläche auf maximal 860 qm nicht an.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.