Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. EL 9/4 -Waldhotel.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Neuaufbau des Waldhotels mit Gästezimmern, Restaurant, Veranstaltungs- und Tagungsräumen sowie den erforderlichen Stellplätzen zu schaffen. Dazu soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel sowie eine private Parkplatzfläche, die dem SO Hotel zugeordnet ist, festgesetzt werden. Für die umliegenden Bereiche werden die vorhandenen Wegeflächen und die Waldflächen gesichert.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Waldhotels einschließlich Terrassenflächen, den ehem. Tennisplatz sowie die angrenzenden Wald- und Wegeflächen. Betroffen sind die Flurstücke 123 (teilw.), 124 (teilw.), 183, 198, 268 (teilw.), 291, 292, 293, 294 (teilw.), 295 und 373 (teilw.), Flur 9, Gemarkung Elten.

 

Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Die Mitglieder ten Brink und Sloot stellen den Antrag, nach Vorlage zu beschließen