Sitzung: 14.03.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1035/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der für die
Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am
Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. EL 9/4 -Waldhotel.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die
planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Neuaufbau des
Waldhotels mit Gästezimmern, Restaurant, Veranstaltungs- und Tagungsräumen
sowie den erforderlichen Stellplätzen zu schaffen. Dazu soll ein Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung Hotel sowie eine private Parkplatzfläche, die dem SO
Hotel zugeordnet ist, festgesetzt werden. Für die umliegenden Bereiche werden
die vorhandenen Wegeflächen und die Waldflächen gesichert.
Die Aufstellung des
Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Das Plangebiet
umfasst das Grundstück des Waldhotels einschließlich Terrassenflächen, den
ehem. Tennisplatz sowie die angrenzenden Wald- und Wegeflächen. Betroffen sind
die Flurstücke 123 (teilw.), 124 (teilw.), 183, 198, 268 (teilw.), 291, 292,
293, 294 (teilw.), 295 und 373 (teilw.), Flur 9, Gemarkung Elten.
Die
Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage
gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der
städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Die Mitglieder ten Brink und Sloot stellen den Antrag, nach Vorlage zu beschließen