Sitzung: 07.03.2017 Jugendhilfeausschuss
Da Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung der
vorgelegten Niederschrift nicht erhoben
werden, wird diese vom Vorsitzenden und
der Schriftführerin unterzeichnet.