Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*), gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3 KiBiz,  die in der  Anlage 2* aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2017/2018. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 KiBiz.

 

*Diese Anlagen werden in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.

 

 

 

 


Verwaltungsseitig werden die Vorlage sowie die Tischvorlagen:

- Kindergartenbedarfsplan 2017/2018 (Anlage 1 S.1)

- Entwicklung der Kita-Plätze  (Anlage  1 S. 2 )

- Kindergartenbedarfsplan nach Gruppenform und Betreuungsumfang -

   Kinderjahr  2017/2018 (Anlage 2)  -Zuschussantrag zum 15.03.2017-

durch Frau Bremer erläutert.

Bei einer Deckungsquote für Ü3-Kinder in Höhe von 95,5 % sowie einer Bedarfsdeckung im Bereich U3-Kinder von 33 %, könne festgestellt werden, dass die Stadt Emmerich im Kindergartenjahr 2017/18 gut aufgestellt sei.

Für das Kindergartenjahr 2018/2019 werde ein leichter Zuwachs an Ü3-Kindern prognostiziert und 2019/2020 voraussichtlich der  Anteil der Ü3 Kinder zahlenmäßig wieder auf den Stand in 2017/18 zurückgehen.

Zu beachten sei, dass die Zusatzplätze, die im Kindergarten St. Martinus in Elten geplant sind, im vorliegenden Beschlussvorschlag  berücksichtigt wurden, damit auch diese Kindpauschalen bereits beschlossen werden können. Ebenfalls berücksichtigt wurden die niederländischen Kinder, die in den Niederlanden ab dem 4. Lebensjahr die Schule besuchen.

 

Die Höhe der Kindpauschalen incl. des bezuschussungsfähigen Mietanteils belaufe sich im Kindergarten 2017/2018 auf 7.496.926,31€.

 

Über den Antrag der BGE-Fraktion, gemäß Vorlage zu beschließen lässt der Vorsitzende abstimmen.