Sitzung: 07.03.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: 04 - 16 1040/2017
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am
Rhein beschließt, die bisherige Regelung der gesetzlich vorgeschriebenen
Kindergartenbedarfsplanung jährlich beizubehalten. Bei den weiteren
Ausbauplanungen Ü3/U3 erfolgen im Rahmen der Mittelbereitstellung, für den
investiven Bereich und der Betriebskosten, die entsprechende Beteiligung der
politischen Gremien sowie die Vorstellung eines Lösungskonzeptes. Hierzu bleibt
die Mittelzuweisung des Bundes/Landes abzuwarten. Die Verwaltung wird beauftragt, im Nachgang über den
Verlauf der Planungen zu berichten.
Seite 18 zu Anlage 3 wird ausgetauscht mit der
Korrektur, ... drei Kindertageseinrichtungen
. . „
Verwaltungsseitig
erläutert Frau Bremer den Beschlussvorschlag, die bisherige Regelung der
jährlichen Kindergartenbedarfsplanung beizubehalten. So könne bei Bedarf
schnell reagiert und gute Lösungen angeboten werden.
Momentan arbeite das
Jugendamt an Lösungen, um die durch die geplante Schließung der Kita
Gasthausstraße sowie Auflösung der Übergangsgruppe in der Kita Polderbusch zum Kindergarten 2018/2019
wegfallenden Plätze aufzufangen. Über die weitere Entwicklung werde in den
nächsten Sitzungen des JHA berichtet.
Mitglied Trüpschuch
gibt zu bedenken, dass zwar von einer guten Bedarfsdeckung gesprochen werden
könne, die Lösungen allerdings meist nur Provisorien seien. Es fehle ein Konzept zur Umsetzung der
Bedarfe. Sie merkt an, dass Platzreduzierungen für die Aufnahme von
Inklusionskindern vorgenommen werden, obwohl die Verwaltung in einer früheren
Sitzung mitgeteilt habe, dass Platzreduzierungen nicht geplant seien. Sie
bittet um Auskunft darüber, wie viele Plätze weggefallen sind, bzw. ob sich die Reduzierung auf die
Umwandlung / Beibehaltung der ehemals integrativen Gruppen in den Kita Arche
Noah und Polderbusch bezieht.
Mitglied Bongers
teilt die Auffassung, es sei für weitere Entscheidungen sinnvoll, ein Konzept
zu haben, aus dem auch hervorgeht, ob bzw. wie die Bedarfe durch umgesetzte Maßnahmen tatsächlich gedeckt
werden konnten und den anschließende IST-Zustand erkennen lässt. Ein solches
Konzept solle dem Jugendhilfeausschuss zur nächsten Sitzung vorgelegt
werden.
Frau Sluyter macht
deutlich, dass es nicht zutrifft, dass Übergangsgruppen bzw. Lösungen zur
schnellen Bedarfsdeckung nur in Form von Provisorien geschaffen wurden. Die
Überlegungen seien immer darüber hinaus auch dahin gegangen, dauerhafte Lösungen
zu schaffen. So wurden im Sterntaler Kindergarten erst 25 Plätze dauerhaft
geschaffen, im Heilig Geist Kindergarten zwei weitere Gruppen installiert und
der Sterntaler Kindergarten sei erweitert worden. Die Schaffung neuer
dauerhafter Plätze als Ersatz für den Kindergarten Gasthausstraße sei in
Planung. Der Bedarf im Ortsteil Elten
sei jetzt kurzfristig durch eine Übergangsgruppe zu decken. Dort werde die
weitere Entwicklung des Bedarfs beobachtet und - sofern dauerhafter Bedarf
besteht - ggf. zu einem späteren Zeitpunkt geprüft, ob die Voraussetzungen für
einen Anbau vorliegen.
Weiterhin stellt
Frau Sluyter klar, dass die Stadt Emmerich sich bewusst für die Reduzierung von
Plätzen entschieden habe. Dies sei dem JHA in früherer Sitzung auch erläutert
worden. Seit 2013/14 gebe es I-Gruppen und Einzelintegration. Kontinuierlich
wurden Kinder mit Behinderung in die Regelgruppen aufgenommen. Im laufenden
Jahr seien ca. 75 I-Kinder mit Platzreduzierung in Regelgruppen untergebracht.
Bürgermeister Hinze
weist darauf hin, dass die Verwaltung aktuell in Verbindung mit der Schließung
des Kindergartens der Gasthaus-Stiftung den Bedarf genauer betrachte und
Gespräche mit dem Träger und einem
möglichen Investor stattfinden.
Auf die Frage von
Mitglied Weicht, ob weiter theoretisch ein Ausbau der Kita Polderbusch möglich
sei bzw. die für zwei Jahre eingerichtete Übergangsgruppe verlängert werden
könne, teilt Frau Sluyter mit, die dort derzeit genutzten Räumlichkeiten
entsprächen nicht optimal dem gewünschten Standard und würden daher durch den
Landschaftsverband nicht über einen längeren Zeitraum gefördert werden. Eine
dauerhafte Lösung sei nur mit einem Ausbau möglich, hierzu sei die
Kirchengemeinde als Träger aber grundsätzlich nicht bereit.
Mitglied Trüpschuch
verweist auf den Antrag der SPD-Ratsfraktion Nr. IX/2017 und stellt fest, dass
mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung dieser Antrag nicht umgesetzt wurde.
Diesem Beschussvorschlag könne sie daher nicht zustimmen und beantragt erneut die Vorlage eines
Konzeptes zur Umsetzung der Bedarfe. Der bisherige jährliche Bericht zur Kindergartenbedarfsplanung
sei nicht ausreichend.
Mitglied Wehren
schließt sich den Ausführungen von Mitglied Trüpschuch an und würde ein
tragfähiges Konzept ebenfalls sehr begrüßen.
Bürgermeister Hinze
macht nochmal deutlich, dass der große Vorteil der bisherigen jährlichen
Konzeption darin liegt, schneller und flexibler auf Bedarfe reagieren zu
können.
Mitglied Gertsen
regt an, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ergänzen, dass -
wie von Mitglied Bongers vorgeschlagen -
im Nachgang zu den Kindergartenbedarfsplanungen dem Jugendhilfeausschuss
berichtet wird, wie bzw. mit welchem Ergebnis die vorgesehen Maßnahmen zur
Bedarfsdeckung tatsächlich umgesetzt wurden. Es sei dadurch für kommende Jahre deutlicher erkennbar, wo bzw.
wie ggf. frühzeitig reagiert werden müsse.
Der Vorsitzende
lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit dem Zusatz, gemäß
Vorschlag von Mitglied Gertsen, die Verwaltung zu beauftragen, dem
Jugendhilfeausschuss im Nachgang zu den Planungen und deren Verlauf zu berichten,
abstimmen.