Sitzung: 07.03.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04 - 16 1041/2017
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur offenen Kinder-
und Jugendarbeit vorzulegen.
Frau Bremer erläutert
den Beschlussvorschlag der Verwaltung und weist insbesondere auf die neu zu
besetzende Stelle im Jugendcafé am Brink hin, bei der auch das neue
Aufgabenfeld der aufsuchenden Jugendarbeit installiert werde. Durch den neuen
Mitarbeiter sollen insbesondere Jugendliche, die nicht das Jugendcafé am Brink
besuchen, an ihren selbsterwählten, informellen Treffpunkten aufgesucht werden,
um mit Ihnen in Kontakt zu kommen und eine Anbindung herzustellen. Ziel sei
auch, Interessen, Wünsche und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen
herauszufinden. Das für diese Arbeit notwendige Konzept werde zusammen mit dem
künftigen Mitarbeiter erarbeitet.
Mit dem für die 2.te
Jahreshälfte geplanten Partizipationsprojekt solle ihm Rahmen eines
interaktiven Dialoges, der zwischen Jugendlichen, Fachkräften der Stadt und der
Politik stattfinde, der Bedarf genauer betrachtet werden.
Zu den Möglichkeiten
für offene Kinder- und Jugendarbeit im PAN, teilt Frau Bremer ergänzend zur
Verwaltungsvorlage mit, das PAN erhalte
Fördergelder vom Land, dadurch sei die Nutzung der Räumlichkeiten zweckgebunden und die Nutzung für Kinder- und
Jugendarbeit nach jetzigem Kenntnisstand förderschädlich.
Mitglied Trüpschuch
macht deutlich, dass der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2017 ein
Konzept für offene Kinder- und Jugendarbeit beeinhalte. Der Beschlussvorschlag
der Verwaltung enthalte ein Konzept für
„aufsuchende Jugendarbeit“. Dies sei aus ihrer Sicht etwas völlig
anderes und passe nicht zum gestellten Antrag. Dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung könne die SPD-Fraktion nicht zustimmen und bleibe bei dem Antrag ein
Konzept für offene Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen.
Die Information der
Verwaltung, offene Kinder- und Jugendarbeit im PAN sei aus den von Frau Bremer
genannten Gründen nicht möglich, werde zur Kenntnis genommen und sei somit
nicht weiter Bestandteil des Antrages.
Herr Rieger
erläutert den Begriff offene Kinder- und Jugendarbeit auch im Vergleich mit
anderen Städten. Wenn in Emmerich über offene Jugendarbeit gesprochen werde,
handele es sich um die Jugendarbeit im Jugendcafé am Brink. Hier gebe es ein Konzept. Derzeit
sei es wegen absehbarer Änderungen verschiedener Faktoren, insbesondere
personeller Veränderungen, nicht möglich, ein Konzept wie gewünscht zu erstellen.
Das Konzept zur aufsuchenden Jugendarbeit, das bis 2018 erstellt werden soll,
werde der Mitarbeiter erstellen, der die Stelle demnächst besetzen werde. Inhaltlich
sei es stark davon abhängig, was dieser neue Mitarbeiter herausfinde und selber
einbringen könne.
Mitglied Wehren
erkundigt sich nach dem jetzigen Konzept
des Jugendcafés.
Bei ihr bestehe der
Eindruck, Nachmittagsbetreuung der Schulen könne nicht von offener Jugendarbeit
unterschieden werden und Mitarbeiter der Nachmittagsbetreuung seien Mitarbeiter
der Schule.
Hierzu erklärt Herr
Rieger, im Bereich der offenen Ganztagsangebote seien nicht das
Jugendamt/Jugendcafé, sondern nur die Grundschulen tätig. Im gebundenen Ganztag
für die weiterführenden Schulen gebe es seit kurzem eine Kooperation.
Gesamtschule und
Gymnasium kaufen sich von freien Trägern Angebote ein. Das Jugendcafé sei hier
ein möglicher Anbieter und finanziere so Honorarkräfte, die Angebote für den
gebundenen Ganztag machen. Die Jugendlichen würden aber auch als Besucher des
Jugendcafés gesehen, wenn sie das schulische Angebot dort nutzen und es werde
versucht, diese Jugendlichen auch in die Angebote der offenen Jugendarbeit des
Jugendcafés einzubinden.
Nachdem weitere
Wortmeldungen nicht vorliegen stellt der Vorsitzende fest, dass laut Antrag von Mitglied Trüpschuch der
Antrag der SPD-Fraktion Nr. VI/2017 auf Vorlage eines Konzeptes zur offenen
Kinder- und Jugendarbeit in Emmerich aufrecht
erhalten bleibt und bringt diesen Antrag zur Abstimmung.
Ein weiterer Antrag
liegt nicht vor. Eine Abstimmung über
den Beschlussvorschlag der Verwaltung erfolgt nicht.