Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur offenen Kinder- und Jugendarbeit vorzulegen.

 

 

 


Frau Bremer erläutert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und weist insbesondere auf die neu zu besetzende Stelle im Jugendcafé am Brink hin, bei der auch das neue Aufgabenfeld der aufsuchenden Jugendarbeit installiert werde. Durch den neuen Mitarbeiter sollen insbesondere Jugendliche, die nicht das Jugendcafé am Brink besuchen, an ihren selbsterwählten, informellen Treffpunkten aufgesucht werden, um mit Ihnen in Kontakt zu kommen und eine Anbindung herzustellen. Ziel sei auch, Interessen, Wünsche und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen herauszufinden. Das für diese Arbeit notwendige Konzept werde zusammen mit dem künftigen Mitarbeiter erarbeitet.

Mit dem für die 2.te Jahreshälfte geplanten Partizipationsprojekt solle ihm Rahmen eines interaktiven Dialoges, der zwischen Jugendlichen, Fachkräften der Stadt und der Politik stattfinde, der Bedarf genauer betrachtet werden.

 

Zu den Möglichkeiten für offene Kinder- und Jugendarbeit im PAN, teilt Frau Bremer ergänzend zur Verwaltungsvorlage mit,  das PAN erhalte Fördergelder vom Land, dadurch sei die Nutzung der Räumlichkeiten  zweckgebunden und die Nutzung für Kinder- und Jugendarbeit nach jetzigem Kenntnisstand förderschädlich.

 

Mitglied Trüpschuch macht deutlich, dass der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2017 ein Konzept für offene Kinder- und Jugendarbeit beeinhalte. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung enthalte ein Konzept für  „aufsuchende Jugendarbeit“. Dies sei aus ihrer Sicht etwas völlig anderes und passe nicht zum gestellten Antrag. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung könne die SPD-Fraktion nicht zustimmen und bleibe bei dem Antrag ein Konzept für offene Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen.

 

Die Information der Verwaltung, offene Kinder- und Jugendarbeit im PAN sei aus den von Frau Bremer genannten Gründen nicht möglich, werde zur Kenntnis genommen und sei somit nicht weiter Bestandteil des Antrages.

 

Herr Rieger erläutert den Begriff offene Kinder- und Jugendarbeit auch im Vergleich mit anderen Städten. Wenn in Emmerich über offene Jugendarbeit gesprochen werde, handele es sich um die Jugendarbeit im Jugendcafé  am Brink. Hier gebe es ein Konzept. Derzeit sei es wegen absehbarer Änderungen verschiedener Faktoren, insbesondere personeller Veränderungen, nicht möglich, ein Konzept wie gewünscht zu erstellen. Das Konzept zur aufsuchenden Jugendarbeit, das bis 2018 erstellt werden soll, werde der Mitarbeiter erstellen, der die Stelle demnächst besetzen werde. Inhaltlich sei es stark davon abhängig, was dieser neue Mitarbeiter herausfinde und selber einbringen könne.

 

Mitglied Wehren erkundigt sich nach dem  jetzigen Konzept des Jugendcafés.

Bei ihr bestehe der Eindruck, Nachmittagsbetreuung der Schulen könne nicht von offener Jugendarbeit unterschieden werden und Mitarbeiter der Nachmittagsbetreuung seien Mitarbeiter der Schule.

 

Hierzu erklärt Herr Rieger, im Bereich der offenen Ganztagsangebote seien nicht das Jugendamt/Jugendcafé, sondern nur die Grundschulen tätig. Im gebundenen Ganztag für die weiterführenden Schulen gebe es seit kurzem eine Kooperation.

Gesamtschule und Gymnasium kaufen sich von freien Trägern Angebote ein. Das Jugendcafé sei hier ein möglicher Anbieter und finanziere so Honorarkräfte, die Angebote für den gebundenen Ganztag machen. Die Jugendlichen würden aber auch als Besucher des Jugendcafés gesehen, wenn sie das schulische Angebot dort nutzen und es werde versucht, diese Jugendlichen auch in die Angebote der offenen Jugendarbeit des Jugendcafés einzubinden.

 

Nachdem weitere Wortmeldungen nicht vorliegen stellt der Vorsitzende fest,  dass laut Antrag von Mitglied Trüpschuch der Antrag der SPD-Fraktion Nr. VI/2017 auf Vorlage eines Konzeptes zur offenen Kinder- und Jugendarbeit in Emmerich aufrecht  erhalten bleibt und bringt diesen Antrag zur Abstimmung.

Ein weiterer Antrag liegt nicht vor.  Eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung erfolgt nicht.