Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den nordwestlichen Teilbereich des Bebauungsplanes E 24/2 -Lohmann- aufzuheben.

 

Von der Bebauungsplanteilaufhebung betroffen sind die Grundstücke Großer Wall 49 bis 55, Wallstraße 45 bis 49, Lohmannhof 3a bis 9 und das unbebaute Grundstück auf der Südseite der Straße Pesthof zwischen Lohmannhof und dem als Zufahrt zum Kindergarten dienenden Verbindungsweg zwischen Pesthof und Nonnenplatz sowie die jeweils angrenzenden Teilflächen der Straßen Agnetenstraße, Pesthof und Wallstraße. Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Lindemann geht auf einen vor Jahren gefassten Dringlichkeitsbeschluss zur Bebauung des Grundstückes Pesthof/Wallstraße ein. Er fragt nach, ob dort in absehbarer Zeit mit einer Bebauung zu rechnen ist. Ferner stellt er die Frage, ob das Plangebiet um diesen Grundstücksbereich erweitert werden könnte.

Herr Kemkes teilt mit, dass für den Grundstücksbereich im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen wurden. Verwaltungsseitig wird die Notwendigkeit nicht gesehen, den Bereich mitaufzunehmen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.