Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

I. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

1.1  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Darstellung einer gemischten Baufläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

5.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

6.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

8.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.1  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.2  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.3  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls der Stellplätze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.4  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

10.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

10.2       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Eierstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

11.1     Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

11.2     Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

12.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

12.2       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Zugänglichkeit der Feuerwehr mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Weges mit Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.2       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.3       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Gebäudehöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.4       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls von Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

II. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

1.1  Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Immissionsrichtwerte für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets aufzuzeigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2  Der Rat beschließt, dass die Anregung, das Schallgutachten hinsichtlich der Ausführungen zu den Spitzenpegeln zu überarbeiten, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3  Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Spitzenpegel für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets zu untersuchen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

2.      Der Rat nimmt die Anregungen des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland zur Kenntnis.

 

3.1  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Änderung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.2  Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Aussagen zur städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse auszubauen und die Flächenproduktivitäten anzupassen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.3  Der Rat beschließt, dass die Anregung, die naturschutzrechtliche Prüfung zu aktualisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.4  Der Rat beschließt, dass die Anregung, den immissionsschutzrechtlichen Konflikt auf der Ebene des Flächennutzungsplans zu bewältigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.   Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Inanspruchnahme des Grundstücks der Stadtwerke mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

5.   Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

III. Stellungnahmen aus der 1. förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.      Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Verschieben des Baukörpers in östlicher Richtung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.1  Der Rat beschließt, dass die Anregung, das Flurstück 628 insgesamt zum Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens E 18/14 zu machen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Anbindung des Flurstücks 628 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.3  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Durchfahrtsbreite der öffentlichen Verkehrsfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.4  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Herstellung einer Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.5  Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Stellflächen für Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.6  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Einhausung der Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.7  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Prüfung des Lärmschutzgutachtens durch den Kreis Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.8  Der Rat beschließt, dass die Anregung zu unstimmigen Punkten im Schallgutachten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.9  Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen von Zuliefer-LKW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.10       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Ausgestaltung der Brüstung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.11       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung von Baulinien mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.12       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur überbaubaren Grundstückfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.13       Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Klimaschutzkonzept mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.14       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Aufstockung des Gebäudes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.15       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur geplanten Traufhöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.16       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.1       Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.2       Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Lüftungsgeräuschen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.3       Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Parkplatzsuchverkehr in der Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.4        Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Regelung der Anlieferzeiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 3.5      Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Abholung von Presscontainern mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

 

 

 

 

 

IV. Stellungnahmen aus der 1. förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

1.1     Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Schutzbedürftigkeit vergleichbar einem Mischgebiet festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2     Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Anlieferungszeiten textlich festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3     Der Rat beschließt, dass die Auffassung, die Über­schreitung des Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt IP 4 sei nicht zulässig, nicht geteilt wird und mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

1.4     Der Rat beschließt, dass die Hinweise zum Umgang mit der Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet (MU)“, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

2.1     Der Rat nimmt die Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf (Obere Raumordnungsbehörde) zur Kenntnis.

 

2.2     Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Angaben zu den Verkaufsflächen zu harmonisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.3     Der Rat beschließt, dass die Anregung, die artenschutzrechtliche Prüfung zu ergänzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.4     Der Rat nimmt den Hinweis zur Beteiligung der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Kenntnis.

 

3.       Der Rat nimmt den Hinweis zur Beschreibung der Hochwassersituation zur Kenntnis.

 

4.       Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

V. Stellungnahmen aus der 2. förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass keine Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB geäußert wurden.

 

 

 

VI. Stellungnahmen aus der 2. förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

1.         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Konfliktlösung auf der Bauleitplanungsebene mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) als 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.

 


Die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 werden gemeinsam beraten; die Abstimmung erfolgt getrennt.

Vorsitzender Jansen erklärt, dass in heutiger Sitzung der Feststellungsbeschluss zu 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Neumarkt und der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren VEP Neumarkt und zum Bebauungsplanverfahren Neumarkt/Umgebung beschlossen werden soll, womit entsprechendes Baurecht geschaffen wird. Er weist darauf hin, dass die Gestaltung (wie z. B. Farbe und Art des Klinkers) in einer späteren ASE-Sitzung vorgestellt und beschlossen wird.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden sollen, damit der Satzungsbeschluss getroffen wird. Im Vorfeld wurden Fragen hinsichtlich des Pflasters und der Neumarktgestaltung gestellt. Es wurde eine Modellfläche angelegt und man hat die Bürgerbeteiligung durchgeführt; dort sind einige Anmerkungen und Anregungen vorgetragen worden, die von der Verwaltung selbstverständlich aufgenommen wurden. Verwaltungsseitig ist geplant, sich mit den Ausschussmitgliedern in anderen Kommunen entsprechend verbaute Steine anzuschauen. Nach dieser Inaugenscheinnahme erfolgt eine Vorstellung im Ausschuss für Stadtentwicklung mit entsprechender Beratung und Beschlussfassung bis hin zum Rat.

Nunmehr sollen die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden, damit der Rat abschließend sein Einverständnis geben kann. Zu einem wirksamen Satzungsbeschluss müssen die notwendig unterzeichneten Verträge (Kaufvertrag, Durchführungsvertrag, Vertrag mit der EBG) vorliegen.

 

Herr Kemkes ergänzt, dass keine weiteren Bedenken oder Anregungen aus der 2. Bürgerbeteiligung vorgetragen wurden. Formal müssen alle Abwägungen (sowohl aus der 1. als auch 2. Offenlage) vor dem Satzungsbeschluss abschließend vom Rat abgesegnet werden. Die Vielzahl an Beschlussvorschlägen wiederholen sich somit in den Vorlagen. Interessant sind die Beschlussvorschläge, die aus der 2. Offenlage resultieren; diese beziehen sich auch auf bisherige Beschlüsse.

 

Mitglied Lindemann bittet darum, den Beschlussvorschlag in Top 6, unter 2. wie folgt zu ergänzen:

Über die Gestaltung des Neumarktes, und hier insbesondere die Bereiche Parkplätze, Pflasterung, Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, Marktstände, Bänke und Beleuchtung wird gesondert zu einem späteren Zeitpunkt im Ausschuss für Stadtentwicklung entschieden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass die Ausschussmitglieder sich auf die Zusagen der Verwaltung verlassen kann (entsprechende Beratung der Gestaltung im ASE); der Ausschuss wurde und wird immer entsprechend beteiligt. In den Satzungsbeschluss gehört diese Ergänzung nicht, da es die Rechtmäßigkeit der Norm „Satzung“ in Frage stellen könnte. Er bittet eindringlich darum, dies nicht in den Satzungsbeschluss mitaufzunehmen.

 

Mitglied Sigmund teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 nicht zustimmt.

 

Mitglied ten Brink kann die Anmerkung von Mitglied Lindemann nachvollziehen.

 

Mitglied Brouwer bedankt sich bei der Verwaltung für die umfangreiche Arbeit und hofft, dass keine weiteren Störfaktoren den Baubeginn verhindern werden. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.