Sitzung: 14.03.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1030/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I. Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1.1
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Darstellung einer gemischten
Baufläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
5.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
6.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
7.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
8.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.1
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.2
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Feuerwehrzufahrt mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.3
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls der Stellplätze mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.4
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
10.1
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
10.2
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Eierstraße mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
11.1 Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der
Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
11.2 Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
12.1
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
12.2
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Zugänglichkeit der Feuerwehr
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.1
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Weges mit Mülltonnen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.2
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.3
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Gebäudehöhe mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.4
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls von Parkplätzen mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
II.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
1.1
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, die Immissionsrichtwerte für die geplante
Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets aufzuzeigen, mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.2
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, das Schallgutachten hinsichtlich der
Ausführungen zu den Spitzenpegeln zu überarbeiten, mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.3
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, die Spitzenpegel für die geplante Wohnnutzung
innerhalb des Sondergebiets zu untersuchen, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.
Der Rat
nimmt die Anregungen des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland zur
Kenntnis.
3.1
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Änderung der Festsetzung der Art der
baulichen Nutzung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.2
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, die Aussagen zur städtebaulichen
Verträglichkeitsanalyse auszubauen und die Flächenproduktivitäten anzupassen,
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.3
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, die naturschutzrechtliche Prüfung zu
aktualisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.4
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, den immissionsschutzrechtlichen Konflikt auf der
Ebene des Flächennutzungsplans zu bewältigen, mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
4. Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Inanspruchnahme des Grundstücks der
Stadtwerke mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
5. Der
Rat beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
III. Stellungnahmen aus der 1.
förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zum Verschieben des Baukörpers in östlicher
Richtung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.1
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, das Flurstück 628 insgesamt zum Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens E 18/14 zu machen, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.2
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Anbindung des Flurstücks 628 mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.3
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Durchfahrtsbreite der öffentlichen
Verkehrsfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.4
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Herstellung einer Feuerwehrzufahrt mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.5
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zu Stellflächen für Mülltonnen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.6
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Einhausung der Tiefgarage mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.7
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Prüfung des Lärmschutzgutachtens durch den
Kreis Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.8
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zu unstimmigen Punkten im Schallgutachten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.9
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen von Zuliefer-LKW mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.10
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Ausgestaltung der Brüstung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.11
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung von Baulinien mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.12
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur überbaubaren Grundstückfläche mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.13
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zum Klimaschutzkonzept mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.14
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Aufstockung des Gebäudes mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
2.15
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur geplanten Traufhöhe mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.16
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.1 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zu Lüftungsgeräuschen mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
3.3 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zum Parkplatzsuchverkehr in der Tiefgarage
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.4
Der
Rat beschließt, dass die Anregung zu Regelung der Anlieferzeiten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.5 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur
Abholung von Presscontainern mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
IV.
Stellungnahmen aus der 1. förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
1.1 Der Rat beschließt, dass
die Anregung, die Schutzbedürftigkeit vergleichbar einem Mischgebiet
festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung, die Anlieferungszeiten textlich
festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3 Der Rat beschließt, dass
die Auffassung, die Überschreitung des Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt
IP 4 sei nicht zulässig, nicht geteilt wird und mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.4 Der Rat beschließt, dass die Hinweise zum
Umgang mit der Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet (MU)“, mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
2.1 Der
Rat nimmt die Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf (Obere
Raumordnungsbehörde) zur Kenntnis.
2.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung, die Angaben zu den Verkaufsflächen zu
harmonisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.3 Der
Rat beschließt, dass die Anregung, die artenschutzrechtliche Prüfung zu
ergänzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.4 Der
Rat nimmt den Hinweis zur Beteiligung der Unteren Immissionsschutzbehörde zur
Kenntnis.
3. Der
Rat nimmt den Hinweis zur Beschreibung der Hochwassersituation zur Kenntnis.
4. Der
Rat beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
V. Stellungnahmen aus der 2.
förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3
Abs. 2 BauGB
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass keine Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB geäußert wurden.
VI. Stellungnahmen aus der 2.
förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2
BauGB
1.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Konfliktlösung auf der Bauleitplanungsebene
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 89. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.
1722) als 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.
Die
Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 werden gemeinsam beraten; die Abstimmung erfolgt
getrennt.
Vorsitzender
Jansen erklärt, dass in heutiger Sitzung der Feststellungsbeschluss zu 89.
Änderung des Flächennutzungsplanes Neumarkt und der Satzungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren VEP Neumarkt und zum
Bebauungsplanverfahren Neumarkt/Umgebung beschlossen werden soll, womit
entsprechendes Baurecht geschaffen wird. Er weist darauf hin, dass die
Gestaltung (wie z. B. Farbe und Art des Klinkers) in einer späteren ASE-Sitzung
vorgestellt und beschlossen wird.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die entsprechenden Beschlüsse gefasst
werden sollen, damit der Satzungsbeschluss getroffen wird. Im Vorfeld wurden
Fragen hinsichtlich des Pflasters und der Neumarktgestaltung gestellt. Es wurde
eine Modellfläche angelegt und man hat die Bürgerbeteiligung durchgeführt; dort
sind einige Anmerkungen und Anregungen vorgetragen worden, die von der
Verwaltung selbstverständlich aufgenommen wurden. Verwaltungsseitig ist
geplant, sich mit den Ausschussmitgliedern in anderen Kommunen entsprechend
verbaute Steine anzuschauen. Nach dieser Inaugenscheinnahme erfolgt eine
Vorstellung im Ausschuss für Stadtentwicklung mit entsprechender Beratung und
Beschlussfassung bis hin zum Rat.
Nunmehr
sollen die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden, damit der Rat abschließend
sein Einverständnis geben kann. Zu einem wirksamen Satzungsbeschluss müssen die
notwendig unterzeichneten Verträge (Kaufvertrag, Durchführungsvertrag, Vertrag
mit der EBG) vorliegen.
Herr
Kemkes ergänzt, dass keine weiteren Bedenken oder Anregungen aus der 2.
Bürgerbeteiligung vorgetragen wurden. Formal müssen alle Abwägungen (sowohl aus
der 1. als auch 2. Offenlage) vor dem Satzungsbeschluss abschließend vom Rat
abgesegnet werden. Die Vielzahl an Beschlussvorschlägen wiederholen sich somit
in den Vorlagen. Interessant sind die Beschlussvorschläge, die aus der 2. Offenlage
resultieren; diese beziehen sich auch auf bisherige Beschlüsse.
Mitglied
Lindemann bittet darum, den Beschlussvorschlag in Top 6, unter 2. wie folgt zu
ergänzen:
Über
die Gestaltung des Neumarktes, und hier insbesondere die Bereiche Parkplätze,
Pflasterung, Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, Marktstände, Bänke und
Beleuchtung wird gesondert zu einem späteren Zeitpunkt im Ausschuss für
Stadtentwicklung entschieden.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass die Ausschussmitglieder sich auf
die Zusagen der Verwaltung verlassen kann (entsprechende Beratung der
Gestaltung im ASE); der Ausschuss wurde und wird immer entsprechend beteiligt.
In den Satzungsbeschluss gehört diese Ergänzung nicht, da es die Rechtmäßigkeit
der Norm „Satzung“ in Frage stellen könnte. Er bittet eindringlich darum, dies
nicht in den Satzungsbeschluss mitaufzunehmen.
Mitglied
Sigmund teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man den Tagesordnungspunkten 4, 5
und 6 nicht zustimmt.
Mitglied
ten Brink kann die Anmerkung von Mitglied Lindemann nachvollziehen.
Mitglied
Brouwer bedankt sich bei der Verwaltung für die umfangreiche Arbeit und hofft,
dass keine weiteren Störfaktoren den Baubeginn verhindern werden. Er stellt den
Antrag, nach Vorlage zu beschließen.