Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen geplanten Errichtung einer Markisenanlage vor dem Restaurant “Himmers Bistro 852“ zu.

Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Genehmigung festzulegen, dass die Schließung der Markisenanlage, gem. den Vorgaben des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von Oktober bis März zugelassen wird und in den übrigen Monaten zu demontieren ist.

 


Mitglied Leypoldt hat anfänglich den Beschlussvorschlag, dass die Anlage zu demontieren ist, missverstanden; schlussendlich sollen in den Wintermonaten lediglich die Fenster entfernt werden. Er stellt die Frage, ob dies im Beschlussvorschlag nicht genauer beschrieben werden sollte, evtl. in der Form, dass man schreibt, die Anlage sei auf die Sommermonate zurückzubauen.

Herr Kemkes teilt mit, dass in der Vorlage der Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, wie der Schutz der Außengastronomieflächen auszuführen ist, konsequent umgesetzt wurde. Die sogenannten Winterlösungen werden ermöglicht, nachdem sie dem Fachausschuss vorgelegt werden. Die Verwaltung weist im Beschlussvorschlag immer wieder darauf hin, dass die Herausnehmbarkeit der Winterlösung gewährleistet sein muss, um der Beschlusslage zu entsprechen. Die klassischen Wintergärten, die nicht zu öffnen sind, möchte man damit vermeiden.

 

Mitglied Baars stellt fest, dass die verfügbare Fläche für den Wintergarten bei diesem Objekt schmaler ausfällt, als bei allen anderen auf der Rheinpromenade. Der Betreiber hat entgegen der anderen Betreiber auf der Rheinpromenade einen Nachteil dadurch, weil er nicht die gesamte Breite nutzen kann. Wie kann es sein, dass im hinteren Bereich der Tempelstraße für die Feuerwehrfahrgasse 3 m ausreichen und auf der Rheinpromenade eine Breite von 3,30 m erforderlich sind.

Mitglied Kemkes erklärt, dass auf der Rheinpromenade die Feuerwehrgasse breiter ausfällt, da im Bereich der Fahrwege die Sonnenschirme in einigen Bereichen ca. 20 cm – 30 cm in den Fahrbahnbereich hineinragen und teilweise im gegenüberliegenden Bereich die Platanen stehen. Hinzu kommt, dass bei der aufgestellten Winterlösung die Feuerwehrfahrzeuge mit ihren Außenspiegeln evtl. den Wintergarten beschädigen. Das gleiche Problem könnte in den Sommermonaten bestehen, wenn die Sonnenschirme aufgestellt sind. In Abstimmung mit der Feuerwehr und dem Betreiber vor Ort wurde festgelegt, dass man entsprechend breit von der Fahrgasse wegbleibt, um die Feuerwehrgasse zu gewährleisten.

Mitglied Baars merkt an, dass man diese Situation von Beginn an entsprechend hätte berücksichtigen müssen. In seinen Augen wird der jetzige Betreiber gegenüber seinen anderen Betreibern auf der Rheinpromenade benachteiligt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.