Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht zum Sachstand der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes zur Kenntnis.

 


Der Vorsitzende, Herr Jansen, beginnt mit Tagesordnungspunkt 3 – Aktualisierung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Emmerich am Rhein und erläutert kurz, dass der folgende Vortrag lediglich zur Kenntnisnahme dient und keine Diskussion entstehen soll. Er übergibt das Wort an den Ersten Beigeordneten Dr. Wachs. Er erläutert kurz das weitere Vorgehen nach der Kenntnisnahme des Vortrags. Als Ziel erklärt er einen Ratsbeschluss bezüglich einer Lösungsfindung für das Einzelhandelskonzept für die Stadt Emmerich. Zunächst sollte es in naher Zukunft eine weitere ASE-Sitzung geben, wo ein Beschluss zur Offenlage stattfindet, sodass Interessierte Anmerkungen und Anregungen zu dem Konzept abgeben können. Daraufhin soll dann im Rat der Beschluss folgen. Erster Beigeordneter Dr. Wachs gibt das an Herrn Bartel. Herr Bartel erläutert kurz den momentanen Sachstand bezüglich des Einzelhandelskonzepts. Er erklärt die Grafik „Funktion des Einzelhandels“ und nennt Ziele, wie zum Beispiel die Stärkung der Innenstadt. Er weist darauf hin, dass es momentan nur um das Konzept geht und noch nicht um genaue Unternehmen, die angesiedelt werden sollen. Außerdem klärt er die Anwesenden über die gesetzlichen Grundlagen auf.

Herr Nussbaum beginnt mit seinem Vortrag. Er stellt kurz das Büro „Stadt + Handel“ aus Dortmund vor. Er weist die Anwesenden darauf hin, dass das Konzept zu 90 % fertiggestellt ist, die letzten 10 % aber von der Entscheidung der Politik abhängen. Das Ziel des Einzelhandelskonzeptes ist, die Innenstadt zu stärken und die Nahversorgung für die Emmericher Bürger zu sichern. Das Konzept soll „Ansiedlungs-Regeln“ festlegen. Es gibt in Emmerich Nahversorgungs-Defizite und die Frage ist, ob diese verbessert werden sollen und wenn ja, wie.

Werte wie „Anzahl der Betriebe“, „Gesamtverkaufsfläche“ und „Verkaufsfläche pro Einwohner“ sind seit der Datenerhebung für das letzte Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2010 gesunken, was aber nicht ungewöhnlich ist. Positiv ist, dass die Verkaufsflächenausstattung in Emmerich überdurchschnittlich hoch ist. Der Einzelhandelsbestand wird in drei Lagebereiche aufgeteilt. Es gibt „Zentrale Versorgungsbereiche“, wozu beispielsweise die Innenstadt gehört, „Städtebaulich integrierte Lagen“, die in Siedlungsbereiche eingegliedert sind und „Städtebaulich nicht integrierte Lagen“, welche im Außenbereich liegen. Über die Hälfte der Emmericher Versorgungsbetriebe sind in zentralen Versorgungsbereichen ansässig. Auch dass 28 Betriebe im Außenbereich liegen ist nicht schlimm, da es beispielsweise bei Baumärkten oder Möbelhäusern aufgrund ihrer Größe sogar Sinn macht. Diese Werte sind positiv, zumal sie sich im Vergleich zum Jahr 2010 sogar verbessert haben.

Die größten Warengruppen sind Lebensmittel, Bekleidung und Baumarktartikel, was als normal anzusehen ist. Die Ansiedlung der Bereiche ist ebenfalls in Ordnung, Bekleidung gibt es zum Beispiel hauptsächlich in der Innenstadt zu kaufen, was auch erstrebenswert ist. Auch die Lebensmittelmärkte sind in Emmerich städtebaulich integriert.

Die Kaufkraft liegt in Emmerich bei 92,9 %, was als unterdurchschnittlich zu werten ist. Eine Telefonumfrage ergab, dass die Emmericher ihre Lebensmittel zu 73 % in Emmericher Lebensmittelmärkten kaufen. Es fließt also ein nicht unerheblicher Teil von 27 % der Kaufkraft aus Emmerich ab. Ungewöhnlich ist auch, dass der Anteil der Lebensmittelvollversorger geringer ist als der Anteil der Discounter. Neben Emmerich wird auch in Kleve und Rees regelmäßig eingekauft. Als Gründe nennen die Befragten beispielsweise die höhere Qualität, eine größere Angebotsvielfalt oder ein schöneres Ambiente der Märkte. Einige kaufen jedoch lediglich aus Gewohnheit oder aufgrund des Arbeitsweges außerhalb von Emmerich ein. Durch die oft genannten Antworten wie „größere Angebotsvielfalt“ etc. ist jedoch von einem Defizit in der Emmericher Nahversorgung auszugehen.

Es fließt ein nicht unerheblicher Teil niederländischer Kaufkraft nach Emmerich.

Aufgrund der ermittelten Daten ist davon auszugehen, dass etwa 78 % der Emmericher Kaufkraft in Emmerich gebunden werden kann. Durch eine Verbesserung der Nahversorgung würde man etwa 12 % der Kaufkraft zurückbinden können. Niederländer erzeugen in Emmerich rund 30  des Umsatzes. In Emmerich übersteigt der Umsatz der Lebensmittelmärkte die vorhandene Kaufkraft. Daher liegt die Zentralität der Lebensmittelmärkte in Emmerich bei 119 %. In diesem Wert ist allerdings die niederländische Kaufkraft mit einberechnet. Insgesamt, also sortimentsübergreifend, liegt die Zentralität in Emmerich bei 96 %, was ein guter Wert ist, jedoch gibt es deutliche sortimentsspezifische Unterschiede.

Der zentrale Innenstadtbereich hat an Verkaufsfläche gewonnen. Die Leerstandsquote ist jedoch gestiegen. Die zukünftige Hauptlage in Emmerich umfasst den Neumarkt, das Rheincenter und die südliche Kaßstraße. Nebenlagen sind beispielsweise die von der Hauptlage auslaufenden Bereiche.

Auch im Nahversorgungszentrum Elten hat die Anzahl der Betriebe leicht abgenommen, die Verkaufsfläche hat zugenommen aber die Zahl der Leerstände ist angestiegen.

Es gibt in Emmerich einige Bereiche, in denen Supermärkte problemlos fußläufig zu erreichen sind, jedoch gibt es auch einige Bereiche in denen dies nicht möglich ist. Emmerich ist im Bereich Verkaufsflächenausstattung Lebensmittel unterdurchschnittlich ausgestattet. In Elten ist die Verkaufsflächenausstattung überdurchschnittlich, wodurch sie in Rest-Emmerich noch unterdurchschnittlicher ist. In der Prognose für 2021 steigt die Verkaufsfläche zwar, sie wäre jedoch auch weiterhin noch leicht unterdurchschnittlich.

Herr Nussbaum weist auf einen Zahlendreher auf Folie 28 hin, es gibt in Emmerich 7 Lebensmitteldiscounter und 3 Lebensmittelvollsortimenter und nicht umgekehrt. In der Verkaufsfläche liegen Discounter und Vollsortimenter ungefähr gleich auf. Die Qualität Quantität der Nahversorgung ist defizitär. Um dieses Defizit auszugleichen, müsste man einen Supermarkt ansiedeln, es stellt sich nur die Frage „Wo?“. Es gibt zwei innenstadtnahe Flächenpotentiale, dies sind das Gelände „Steintor“ und das Gelände „Wemmer und Jansen“. Als innenstadtfernes Gelände kommt die ehemalige Kaserne in Frage. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, das Defizit nicht zu beheben.

Bei der Entscheidungsfindung sind einige mögliche und auch feststehende Entwicklungen zu beachten, wie beispielsweise die Entwicklung am Neumarkt. Ziel ist auch hier, das Zentrum Emmerichs weiter zu stärken.

Bei der Variante „Steintor“ würde eine Stärkung einiger Bereiche stattfinden, es würden jedoch auch einige Bereiche geschwächt werden. Es könnte zwar eine Stärkung des Bereichs „Geistmarkt“ stattfinden, hier liegt der Fokus jedoch auf Dienstleistungen und nicht auf dem Bereich Einzelhandel. Im Bereich Kaßstraße wären möglicherweise Frequenzrückgänge zu verbuchen.

Auch die Variante „Wemmer und Jansen“ hätte einen Frequenzrückgang an der Steinstraße zur Folge. Möglich ist auch eine Schwächung der Hauptlage, sprich des Neumarktes. Für eine genauere Prognose dieser Varianten und ihrer Auswirkungen wären weitere Analysen durchzuführen. Sie wären jedoch auch die einzigen beiden Varianten, die einen Entwicklungsimpuls für die Innenstadt bedeuten würden. Die qualitative und quantitative Nahversorgung würde verbessert werden.

Auch die dritte Variante „Kaserne“ würde die Nahversorgung sowohl qualitativ als auch quantitativ verbessern. Sie würde die Hauptlage nicht gefährden, es würde aber auch kein Entwicklungspotential für die Innenstadt entstehen.

Die absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse bezieht sich auf das Jahr 2021. Neben Faktoren wie der Bevölkerungsentwicklung geht man in der Variante „Kaserne“ von einer Entwicklung von Wohnflächen aus (ca. 500 Bewohner). Außerdem wurde der geplante Penny-Lebensmitteldiscounter und ein möglicher Drogeriemarkt am Neumarkt berücksichtigt sowie ein Aldi-Lebensmitteldiscounter am Standort „Ehemalige Kaserne“. Außerdem steigen sowohl die Kaufkraft als auch der Umsatz im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel. Das perspektivische Nahversorgungszentrum würde an einem momentan unterversorgten Standort entstehen. Die Wohnflächenentwicklung ist maßgebend für die perspektivische Planung. Es gibt hier zwei Varianten:

Variante A: Priorisierung der qualitativen Nahversorgung, das bedeutet, dass ein möglichst großer, gut ausgestatteter Supermarkt an der Kaserne entstehen soll. Der entstehende Versorgungsbereich durch diese Variante würde auch Bereiche abdecken, die momentan bereits versorgt sind. Man würde also räumliche Defizite in Kauf nehmen.

Variante B: Priorisierung der räumlichen Nahversorgung, da heißt der Supermarkt wäre kleiner, sodass er nur unterversorgte Bereiche abdecken würde, was gleichzeitig aber auch weniger Umsatz bedeutet.

Bei Variante A wäre der Supermarkt durchschnittlich flächenproduktiv. Es fließt zwar Kaufkraft aus Emmerich ab, durch die Attraktivität für niederländische Kunden und eine eventuelle Rückbindung Emmericher Kunden von 6 % wäre der Supermarkt wieder  überdurchschnittlich produktiv, das heißt er macht einen deutlich überdurchschnittlichen Umsatz. Ungefähr die Hälfte wird durch Discounter gebunden, was hier durch den Aldi-Markt der Fall ist. Für den Supermarkt in Variante A wäre bei Berechnung und Beachtung dieser Faktoren eine Größe zwischen 3000 qm und 3200 qm möglich. Untersucht wurde nun, ob dieser Markt bestehende Märkte gefährden würde. Die Märkte der Innenstadt würden nicht gefährdet werden, wohl aber außenliegende Märkte. Konkret könnte man vor allem bei Kaufland und Netto eine Gefährdung nicht ausschließen, die Bestandsverkleinerungen oder Schließungen mit sich bringen könnte. Die qualitative Nahversorgung würde jedoch steigen und auch die Kaufkraft könnte gesteigert werden. Die Verkaufsflächenausstattung pro Einwohner wäre dann auch überdurchschnittlich. Die räumliche Nahversorgung könnte durch die Variante A gefährdet werden. Die Ziele der Landesplanung wären gewährleistet.

Variante B wäre ein kleinerer Markt, der dadurch weniger Kaufkraft binden würde und damit auch weniger produktiv wäre. Durch den attraktiven Standort wäre der Markt trotzdem überdurchschnittlich produktiv. Die Fläche würde ca. 1800 qm – 2000 qm betragen. Er hätte einen kleineren Versorgungsbereich und würde geringeren Umsatz machen, würde aber dadurch auch bestehende Märkte nicht gefährden. Die Qualität würde gesteigert werden. Die Nahversorgung würde sogar verbessert werden.

Fazit ist, dass beide Varianten die Innenstadt nicht gefährden würden, jedoch würde nur Variante B auch noch die Nahversorgung verbessern. Es gibt keine durchweg positive Variante, sodass eine Abwägung der Prioritäten stattfinden muss. Erst wenn diese Entscheidung getroffen wurde, kann das Einzelhandelskonzept abschließend fertiggestellt werden. Ob Variante 3 A oder 3 B gewählt wird ist nicht entscheidend, da in beiden Fällen ein Nahversorgungszentrum ausgewiesen werden müsste.

Der Vorschlag der Stadt + Handel ist eine der beiden Varianten Nummer 3.

Als Ziele für die Stadt Emmerich werden Stärkung der Zentren, Sicherung und Stärkung der Nahversorgung sowie Ergänzungsstandorte für nicht-zentrenrelevante Einzelhändler genannt. In der empfohlenen Zentren- und Standortstruktur für Emmerich wird zwischen zwei Arten von Zentralen Versorgungsbereichen unterschieden. Es gibt ein Hauptzentrum, das als typischer Shopping-Bereich gilt und die größte Bedeutung für die Stadt hat, und es gibt Nahversorgungszentren, die eher den kurzfristigen Bereich wie Lebensmittel und Drogeriewaren abdecken, die aber trotzdem einen größeren Einzugsbereich haben. Als nicht-zentrale Versorgungsbereiche gelten Nahversorgungs- und Ergänzungsstandorte, die entweder städtebaulich integriert sind, wie zum Beispiel Kaufland oder Netto, oder die eben in nicht-integrierten Lagen liegen, wie Baumärkte und Möbelhäuser. Wenn das Nahversorgungszentrum an der Kaserne entsteht, ist in der Innenstadt gleichzeitig kein Lebensmittelschwerpunkt mehr möglich.

Wichtig ist, dass die Hauptlage in Emmerich gestärkt wird. Schwerpunkte wie der der Gastronomie an der Rheinpromenade oder der der Dienstleistungen am Geistmarkt sollen erhalten werden. In Elten soll der jetzige Stand der Nahversorgung erhalten werden. Der gleiche Nahversorgungsschwerpunkt soll wie in Elten auch am ehemaligen Kasernengelände entstehen. Städtebaulich integrierte Nahversorgungsangebote sollen gesichert werden, während in den nicht integrierten Lagen keine weiteren Nahversorger mehr angesiedelt werden sollten. Die Ansiedlung sollte hauptsächlich in den 7 angegebenen Nahversorgungsstandorten (Aldi Süd, Bahnhofstraße; Kaufland, Normannstraße; Lidl, Wardstraße; Netto, Am Portenhövel und s’Heerenberger Straße; Penny, Beeker Straße und Nierenberger Straße). Bei nicht-zentrenrelevanten Einzelhändlern sollte die Ansiedlung so erfolge, dass sie die städtebaulich integrierten Lagen nicht gefährden.

Die Sortimentsliste wurde ein wenig angepasst. Das Warenverzeichnis ist nun analog zu dem des Statistischen Bundesamtes. Neue Sortimente wie Reitsportartikel wurden erfasst, während Punkte wie Fotoartikel, Bild- und Tonträger etc. unter „Neue Medien“ zusammengefasst wurden. Elektrogroßgeräte sind nun zentrenrelevant, Geschenkartikel wurden aufgrund der Unbestimmtheit des Begriffs ausgewiesen. Die drei Ansiedlungsleitsätze sagen, dass zentrenrelevante Sortimente hauptsächlich in der Innenstadt bleiben, gleiches gilt für nahversorgungsrelevante Hauptsortimente. Einzelhandel nicht  zentrenrelevanter Sortimente ist überall möglich. Einzelfälle sind stets zu prüfen. Handwerkerprivilege sollen erhalten werden. Nun ist die Entscheidung der Politik für eine der oben genannten Varianten entscheidend. Dann kann das Einzelhandelskonzept fertiggestellt werden.

Herr Nussbaum beendet den Vortrag und Vorsitzender Herr Jansen nimmt Verständnisfragen entgegen.

 

Mitglied Reintjes fragt, ob Herrn Nussbaum bekannt ist, dass am Neumarkt möglicherweise ein Vollsortimenter entsteht. Des Weiteren fragt er, ob, wenn es zu einer Entscheidung Steintor kommt, genauere Analysen stattfinden müssen. Die dritte Frage richtet sich an die Verwaltung, wie die weitere Beratungsfolge aussehen soll und ob der Beschluss noch in den Rat kommt.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs klärt über die weitere Folge auf und verweist darauf, dass der Rat den Beschluss der Offenlage an den Ausschuss delegiert hat und ergo nicht über die Offenlage entscheidet.

Mitglied Reintjes hätte die Entscheidung gerne für den Rat, Erster Beigeordneter Dr. Wachs verweist auf die Hauptsatzung. Herr Nussbaum beantwortet die erste Frage damit, dass lediglich ein geplanter Penny-Markt berücksichtigt wurde. Hinsichtlich Produktivität und Verkaufsfläche würde dies aber nicht viel ändern. Herr Nussbaum beantwortet die zweite Frage damit, dass bei der Entscheidung für die Variante „Steintor“ eine weitere, genauere Analyse stattfinden müsste. Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt zur ersten Frage, dass für den Neumarkt Korridore festgelegt wurden und der Einzelhandel somit flächenmäßig nicht besonders viel Spielraum hat.

 

Mitglied Frau Sloot fragt, ob ein mögliches vermehrtes Verkehrsaufkommen und somit auch eine entsprechende Parkplatzregelung eingeplant wurden. Herr Nussbaum antwortet, dass dies nicht Teil des Konzeptes war. Auch die lediglich 3-4 % der Kunden, die laut Berechnungen im Falle einer Variante 3 aus der Innenstadt abfließen, erscheinen Mitglied Sloot wenig, des Weiteren werden auch diese Kunden mit dem Auto zum Einkaufen fahren. Bei einer entsprechenden Qualität würden auch deutlich mehr Kunden abwandern. Die 3-4 % würden nur die fußläufige Kundschaft berücksichtigen.

Herr Nussbaum antwortet, dass in die Berechnungen einige Faktoren eingeflossen sind und aufgrund des ohnehin hohen Umsatzes in Emmerich die Anteile relativ klein ausfallen.

 

Mitglied Sigmund bezieht sich auf Folie 95 der Präsentation, ihm fehlen bei Variante 1 und 2 die Angaben zum Risiko für die Bestandstrukturen der Innenstadt, welche der Bürgergemeinschaft Emmerich wichtig sind. Er erwähnt, dass bei ihm der Eindruck entsteht, dass zum Schutz des Neumarktes die Varianten 1 und 2 nicht erwünscht sind. Er sieht ein Defizit darin, dass auf den Geländen „Steintor“ und „Wemmer und Jansen“ nichts passiert, was dem Bürger wichtig wäre, und dass, wenn man sich für die Kaserne entscheiden würde, dort erst in 5-10 Jahren etwas passieren würde.

 

Mitglied Schaffeld fragt, wie viele Menschen in einem gewissen Radius um das Kasernengelände angesiedelt sein müssten, um dort ein Nahversorgungszentrum zu errichten. Herr Nussbaum antwortet, dass man keine klaren Zahlen nennen kann, dass Kasernengelände jedoch städtebaulich integriert sein müsste. Es muss also eine Wohnflächenentwicklung stattfinden. Zur Wohnbebauung müsste sich auch noch weiterer, kleinerer Einzelhandel an der Kaserne ansiedeln, auch zum Beispiel eine Kindertagesstätte würde noch dazu gehören. All dies sind Voraussetzungen, um ein Nahversorgungszentrum auszuweisen.

 

Mitglied ten Brink erhält das Wort durch den Vorsitzenden. Er fragt, ob eventuelle Verdrängungswettbewerbe vom geplanten Discounter am Neumarkt und dem Rheincenter entstehen könnten, da die Sortimente ähnlich gelagert sind. Herr Nussbaum verweist darauf, dass dies nicht Teil der Untersuchung war, jedoch vorher eine Prüfung stattgefunden hat und der Punkt für unproblematisch befunden wurde.

 

Mitglied Gerritschen fragt, ob es sich bei der Ausweisung des Nahversorgungszentrums an der Kaserne um eine Alibi-Ausweisung handelt, da die Auto-Affinität hier im Vordergrund steht. Niederländische Kunden würden bevorzugt werden. Herr Nussbaum gibt an, dass der Standpunkt zwar in erster Linie mit dem PKW angefahren werden würde, er jedoch auch einem neuen Bereich überhaupt die Möglichkeit gibt, sich fußläufig zu versorgen.

 

Mitglied Reintjes fragt, ob die Nahversorgung im Kasernen-Bereich nicht bereits durch den dort geplanten Aldi-Discounter gegeben wäre. Herr Nussbaum bestätigt dies, die Versorgung wäre jedoch nur für den discountorientierten Bereich gegeben.

 

Mitglied Lindemann fragt, ob man in Variante 3 überhaupt von einem Nahversorger sprechen könnte, wenn der größte Anteil niederländische Kunden wären. Herr Nussbaum erklärt, dass in der großen Variante von einem maximalen Anteil niederländischer Kunden von 35 % ausgegangen wird. Unabhängig davon, handelt es sich nicht um einen Nahversorgungsstandort, sondern um einen Lebensmittelmarkt der eine Bedeutung hat, die über den Nahbereich hinausgeht und deshalb nur in einem Nahversorgungszentrum angesiedelt werden kann.