Sitzung: 21.03.2017 Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage: 01 - 16 1050/2017
1.
§ 8 (Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall) wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 wird die Ziffer „10“ durch „8“ ersetzt.
In Absatz 6 Buchstabe f) wird der Betrag „20,00 Euro“ ersetzt durch
„80.00 Euro“.
3.
§ 12 (Ortsvorsteher) wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „müssen“ ersetzt durch „sollen“.
Absatz 5 wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis: Stimmen
dafür 10 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen
2.
§ 9 (Auslagenersatz für Fraktionen) wird wie folgt neu gefasst:
„Zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung
erhalten die im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen einen
jährlichen Grundbetrag in Höhe von
1000 Euro pro Fraktion zuzüglich
eines Betrages von 800 Euro jährlich für
jedes Mitglied der Fraktion.“
Abstimmungsergebnis: Stimmen
dafür 6 Stimmen dagegen 4 Enthaltungen 0
4.
§ 14 (Beigeordnete) Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
„Der Rat wählt zwei hauptamtliche Beigeordnete.“
Abstimmungsergebnis: Stimmen
dafür 6 Stimmen dagegen 4 Enthaltungen 0
Frau Lebbilng erläutert die einzelnen Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein, die in der Vorlage dargelegt sind.
Mitglied Elbers teilt mit, dass seine Fraktion nach ausführlicher Beratung den § 9 der Hauptsatzung wie folgt abgeändert haben möchte:
„Zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung
erhalten die im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen einen
jährlichen Grundbetrag in Höhe von
1000 Euro pro Fraktion zuzüglich eines Betrages von
800 Euro jährlich für jedes
Mitglied der Fraktion.“
Er stellt den entsprechenden Antrag.
Mitglied Mölder bittet über den § 14 der Hauptsatzung getrennt
abzustimmen.
Somit lässt der Vorsitzende zuerst über die §§ 8 und 12, dann über den geänderten § 9 und
sodann über den § 14 der Hauptsatzung abstimmen.