1.

§ 8 (Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall) wird wie folgt geändert:

 

In Absatz 3 wird die Ziffer „10“ durch „8“ ersetzt.

 

In Absatz 6 Buchstabe f) wird der Betrag „20,00 Euro“ ersetzt durch „80.00 Euro“.

 

3.

§ 12 (Ortsvorsteher) wird wie folgt geändert:

 

In Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „müssen“ ersetzt durch „sollen“.

 

Absatz 5 wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:  Stimmen dafür 10  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen

 

2.

§ 9 (Auslagenersatz für Fraktionen) wird wie folgt neu gefasst:

 

„Zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen einen jährlichen Grundbetrag in Höhe von

1000  Euro pro Fraktion zuzüglich eines Betrages von 800  Euro jährlich für jedes Mitglied der Fraktion.“

 

Abstimmungsergebnis:  Stimmen dafür 6  Stimmen dagegen 4  Enthaltungen 0

 

4.

§ 14 (Beigeordnete) Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

„Der Rat wählt zwei hauptamtliche Beigeordnete.“

 

Abstimmungsergebnis:  Stimmen dafür 6  Stimmen dagegen 4  Enthaltungen 0

 

 


 

Frau Lebbilng erläutert die einzelnen Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein, die in der Vorlage dargelegt sind.

 

Mitglied Elbers teilt mit, dass seine Fraktion nach ausführlicher Beratung den § 9 der Hauptsatzung wie folgt abgeändert haben möchte:

„Zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen einen jährlichen Grundbetrag in Höhe von

1000  Euro pro Fraktion zuzüglich eines Betrages von 800  Euro jährlich für jedes Mitglied der Fraktion.“

Er stellt den entsprechenden Antrag.

 

Mitglied Mölder bittet über den § 14 der Hauptsatzung getrennt abzustimmen.

 

Somit lässt der Vorsitzende zuerst über die  §§ 8 und 12, dann über den geänderten § 9 und sodann über den § 14 der Hauptsatzung abstimmen.