Sitzung: 21.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 01 - 16 1050/2017
1.
§ 8 (Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall) wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 wird die Ziffer „10“ durch „8“ ersetzt.
In Absatz 6 Buchstabe f) wird der Betrag „20,00 Euro“ ersetzt durch
„80.00 Euro“.
3.
§ 12 (Ortsvorsteher) wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „müssen“ ersetzt durch „sollen“.
Absatz 5 wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis: Stimmen
dafür 18 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0
2.
§ 9 (Auslagenersatz für Fraktionen) wird wie folgt neu gefasst:
„Zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung
erhalten die im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen einen
jährlichen Grundbetrag in Höhe von
1000 Euro pro Fraktion zuzüglich
eines Betrages von 800 Euro jährlich für
jedes Mitglied der Fraktion.“
Abstimmungsergebnis: Stimmen
dafür 11 Stimmen dagegen 7 Enthaltungen
4.
§ 14 (Beigeordnete) Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
„Der Rat wählt zwei hauptamtliche Beigeordnete.“
Abstimmungsergebnis: Stimmen
dafür 12 Stimmen dagegen 6 Enthaltungen
Der Vorsitzende teilt das Abstimmungsverfahren aus dem Rechnungsprüfungsausschuss, der vor dieser Sitzung stattgefunden hat, mit.
Die §§ 8 und 12 wurden einstimmig, gefasst.
Zu dem § 9 wurde ein Änderungsantrag gestellt. Dieser wurde mit 6 Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen gefasst und lautet wie folgt:
„Zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung
erhalten die im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen einen
jährlichen Grundbetrag in Höhe von
1000 Euro pro Fraktion zuzüglich
eines Betrages von 800 Euro jährlich für
jedes Mitglied der Fraktion.“
Der § 14 wurde ebenfalls mit 6
Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen gefasst.
Frau Lebbing erläutert die Änderungen der Hauptsatzung, die in der
Vorlage abgebildet sind.
Mitglied Ulrich gibt eine persönliche Erklärung zu dem § 8 Aufwandsentschädigung
und Verdienstausfall ab. Er bezieht sich dabei auf das Gesetz zur kommunalen
Selbstverwaltung.
„Interfraktionell war man sich darüber einig, auf die zusätzliche
Aufwandsentschädigung zu verzichten. Jetzt werde man dazu gezwungen und das
stellt sich so dar nach dem Motto:
„Gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht“. Diese Regelung verstößt gegen zwei
Prinzipien, einmal gegen das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, es ist
ein Witz dass es im Rahmen des Gesetzes zur kommunalen Selbstverwaltung
untergebracht wird. Es ist genau das Gegenteil von dem, denn Selbstverwaltung heißt doch, dass man
Freiheit hat, etwas anzunehmen oder nicht anzunehmen. Hier werden wir
gezwungen, etwas anzunehmen, was uns 28.000 € pro Jahr kostet, das ist ein
typisches Danaergeschenk. Und das zweite Prinzip, gegen das hier
verstoßen wird, ist das Konnexitätsprinzip, das bedeutet, dass das Land den
Gemeinden nur Verpflichtungen aufbürden kann, für die es einen finanziellen
Ausgleich gibt. Also nach dem Motto, wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
Und hier handelt es sich um einen Vertrag zu Lasten Dritter, d. h. die Kommunen
werden gezwungen, diese Beträge auszugeben. Immerhin 28.000 €, das ist kein
unerheblicher Betrag, aber dahinter steckt im Grunde eine ganz verquere Denkungsart, dass die
Ausschussvorsitzenden einen Mehraufwand haben, ist unbestritten. Das hätte man
auch anders regeln können, wenn ich jetzt einmal den Betrag von ca. 2.500 €,
den jeder Ausschussvorsitzende, egal wie oft der Ausschuss tagt, im Jahr
bekommt, dann werden die Leute ja auch ans Rechnen kommen und sagen, der
Ausschuss tagt dreimal oder viermal im Jahr, was ist das denn ein Betrag pro
Sitzung. Ein Sitzungsgeld, was man sich leicht ausrechnen kann und der Gipfel
der ganzen Geschichte ist ja noch, dass das Land etwas Gutes tun will auf
unsere Kosten und sich gleichzeitig noch
bereichert dadurch, dass diese Beträge
auch noch zu versteuern sind. D. h. sie ziehen, wenn es auch kleine Beträge
sind, immerhin die Steuern ein, von 28.000 €. Das ist dermaßen verrückt, dass
sich hiermit meinen Protest ausdrücken möchte, ich kann nicht dagegen
stimmen, weil das gar nicht zur Abstimmung steht, aber ich möchte das
mit einer persönlichen Erklärung hier loswerden.“
Mitglied Mölder zeigt im Namen sein Unverständnis, dass die CDU-Fraktion jetzt noch zusätzlich den
sächlichen und personellen Aufwand erhöhen möchte.
Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen lässt der Vorsitzende, wie
eingangs erläutert, über den Beschluss abstimmen.