1.

§ 8 (Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall) wird wie folgt geändert:

 

In Absatz 3 wird die Ziffer „10“ durch „8“ ersetzt.

 

In Absatz 6 Buchstabe f) wird der Betrag „20,00 Euro“ ersetzt durch „80.00 Euro“.

 

 

3.

§ 12 (Ortsvorsteher) wird wie folgt geändert:

 

In Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „müssen“ ersetzt durch „sollen“.

 

Absatz 5 wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:  Stimmen dafür 18  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

2.

§ 9 (Auslagenersatz für Fraktionen) wird wie folgt neu gefasst:

 

„Zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen einen jährlichen Grundbetrag in Höhe von

1000  Euro pro Fraktion zuzüglich eines Betrages von 800  Euro jährlich für jedes Mitglied der Fraktion.“

 

Abstimmungsergebnis:  Stimmen dafür 11  Stimmen dagegen 7  Enthaltungen

 

4.

§ 14 (Beigeordnete) Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

„Der Rat wählt zwei hauptamtliche Beigeordnete.“

 

Abstimmungsergebnis:  Stimmen dafür 12  Stimmen dagegen 6  Enthaltungen

 

 

 

 


 

Der Vorsitzende teilt das Abstimmungsverfahren aus dem Rechnungsprüfungsausschuss, der vor dieser Sitzung stattgefunden hat, mit.

Die  §§ 8 und 12 wurden einstimmig, gefasst.

Zu dem  § 9 wurde ein Änderungsantrag gestellt. Dieser wurde mit 6 Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen gefasst und lautet wie folgt:

 

„Zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen einen jährlichen Grundbetrag in Höhe von

1000  Euro pro Fraktion zuzüglich eines Betrages von 800  Euro jährlich für jedes Mitglied der Fraktion.“

 

Der  § 14 wurde ebenfalls mit  6  Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen gefasst.

 

Frau Lebbing erläutert die Änderungen der Hauptsatzung, die in der Vorlage abgebildet sind.

 

Mitglied Ulrich gibt eine persönliche Erklärung zu dem § 8 Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall ab. Er bezieht sich dabei auf das Gesetz zur kommunalen Selbstverwaltung.

„Interfraktionell war man sich darüber einig, auf die zusätzliche Aufwandsentschädigung zu verzichten. Jetzt werde man dazu gezwungen und das stellt sich so dar nach dem Motto:

„Gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht“.  Diese Regelung verstößt gegen zwei Prinzipien, einmal gegen das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, es ist ein Witz dass es im Rahmen des Gesetzes zur kommunalen Selbstverwaltung untergebracht wird. Es ist genau das Gegenteil von dem, denn  Selbstverwaltung heißt doch, dass man Freiheit hat, etwas anzunehmen oder nicht anzunehmen. Hier werden wir gezwungen, etwas anzunehmen, was uns 28.000 € pro Jahr kostet, das ist ein typisches Danaergeschenk.  Und das zweite Prinzip, gegen das hier verstoßen wird, ist das Konnexitätsprinzip, das bedeutet, dass das Land den Gemeinden nur Verpflichtungen aufbürden kann, für die es einen finanziellen Ausgleich gibt. Also nach dem Motto, wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Und hier handelt es sich um einen Vertrag zu Lasten Dritter, d. h. die Kommunen werden gezwungen, diese Beträge auszugeben. Immerhin 28.000 €, das ist kein unerheblicher Betrag, aber dahinter steckt im Grunde  eine ganz verquere Denkungsart, dass die Ausschussvorsitzenden einen Mehraufwand haben, ist unbestritten. Das hätte man auch anders regeln können, wenn ich jetzt einmal den Betrag von ca. 2.500 €, den jeder Ausschussvorsitzende, egal wie oft der Ausschuss tagt, im Jahr bekommt, dann werden die Leute ja auch ans Rechnen kommen und sagen, der Ausschuss tagt dreimal oder viermal im Jahr, was ist das denn ein Betrag pro Sitzung. Ein Sitzungsgeld, was man sich leicht ausrechnen kann und der Gipfel der ganzen Geschichte ist ja noch, dass das Land etwas Gutes tun will auf unsere Kosten und  sich gleichzeitig noch bereichert dadurch, dass  diese Beträge auch noch zu versteuern sind. D. h. sie ziehen, wenn es auch kleine Beträge sind, immerhin die Steuern ein, von 28.000 €. Das ist dermaßen verrückt, dass sich hiermit meinen Protest ausdrücken möchte, ich kann  nicht dagegen  stimmen, weil das gar nicht zur Abstimmung steht, aber ich möchte das mit einer persönlichen Erklärung hier loswerden.“

 

Mitglied Mölder zeigt im Namen sein Unverständnis, dass die  CDU-Fraktion jetzt noch zusätzlich den sächlichen und personellen Aufwand erhöhen möchte.

 

Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen lässt der Vorsitzende, wie eingangs erläutert, über den Beschluss abstimmen.