Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

I. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

1.1  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Darstellung einer gemischten Baufläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

5.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

6.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

8.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.1  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.2  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.3  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls der Stellplätze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.4  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

10.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

10.2       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Eierstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

11.1     Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

11.2     Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

12.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

12.2       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Zugänglichkeit der Feuerwehr mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Weges mit Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.2       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.3       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Gebäudehöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.4       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls von Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

II. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

1.1  Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Immissionsrichtwerte für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets aufzuzeigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2  Der Rat beschließt, dass die Anregung, das Schallgutachten hinsichtlich der Ausführungen zu den Spitzenpegeln zu überarbeiten, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3  Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Spitzenpegel für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets zu untersuchen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

2.      Der Rat nimmt die Anregungen des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland zur Kenntnis.

 

3.1  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Änderung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.2  Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Aussagen zur städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse auszubauen und die Flächenproduktivitäten anzupassen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.3  Der Rat beschließt, dass die Anregung, die naturschutzrechtliche Prüfung zu aktualisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.4  Der Rat beschließt, dass die Anregung, den immissionsschutzrechtlichen Konflikt auf der Ebene des Flächennutzungsplans zu bewältigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.   Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Inanspruchnahme des Grundstücks der Stadtwerke mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

5.   Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

III. Stellungnahmen aus der 1. förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.      Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Verschieben des Baukörpers in östlicher Richtung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.1  Der Rat beschließt, dass die Anregung, das Flurstück 628 insgesamt zum Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens E 18/14 zu machen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Anbindung des Flurstücks 628 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.3  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Durchfahrtsbreite der öffentlichen Verkehrsfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.4  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Herstellung einer Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.5  Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Stellflächen für Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.6  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Einhausung der Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.7  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Prüfung des Lärmschutzgutachtens durch den Kreis Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.8  Der Rat beschließt, dass die Anregung zu unstimmigen Punkten im Schallgutachten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.9  Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen von Zuliefer-LKW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.10       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Ausgestaltung der Brüstung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.11       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung von Baulinien mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.12       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur überbaubaren Grundstückfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.13       Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Klimaschutzkonzept mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.14       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Aufstockung des Gebäudes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.15       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur geplanten Traufhöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.16       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.1       Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.2       Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Lüftungsgeräuschen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.3       Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Parkplatzsuchverkehr in der Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.4        Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Regelung der Anlieferzeiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 3.5      Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Abholung von Presscontainern mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

 

 

 

 

 

IV. Stellungnahmen aus der 1. förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

1.1     Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Schutzbedürftigkeit vergleichbar einem Mischgebiet festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2     Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Anlieferungszeiten textlich festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3     Der Rat beschließt, dass die Auffassung, die Über­schreitung des Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt IP 4 sei nicht zulässig, nicht geteilt wird und mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

1.4     Der Rat beschließt, dass die Hinweise zum Umgang mit der Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet (MU)“, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

2.1     Der Rat nimmt die Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf (Obere Raumordnungsbehörde) zur Kenntnis.

 

2.2     Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Angaben zu den Verkaufsflächen zu harmonisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.3     Der Rat beschließt, dass die Anregung, die artenschutzrechtliche Prüfung zu ergänzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.4     Der Rat nimmt den Hinweis zur Beteiligung der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Kenntnis.

 

3.       Der Rat nimmt den Hinweis zur Beschreibung der Hochwassersituation zur Kenntnis.

 

4.       Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

V. Stellungnahmen aus der 2. förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass keine Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB geäußert wurden.

 

 

 

VI. Stellungnahmen aus der 2. förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

1.         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Konfliktlösung auf der Bauleitplanungsebene mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) als 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.