Sitzung: 21.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1030/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I. Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1.1
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Darstellung einer gemischten
Baufläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
5.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
6.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
7.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
8.
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.1
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.2
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Feuerwehrzufahrt mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.3
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls der Stellplätze mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
9.4
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
10.1
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
10.2
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Eierstraße mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
11.1 Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der
Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
11.2 Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
12.1
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
12.2
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Zugänglichkeit der Feuerwehr
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.1
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Weges mit Mülltonnen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.2
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.3
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Gebäudehöhe mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
13.4
Der Rat
beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls von Parkplätzen mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
II.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
1.1
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, die Immissionsrichtwerte für die geplante
Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets aufzuzeigen, mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.2
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, das Schallgutachten hinsichtlich der
Ausführungen zu den Spitzenpegeln zu überarbeiten, mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.3
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, die Spitzenpegel für die geplante Wohnnutzung
innerhalb des Sondergebiets zu untersuchen, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.
Der Rat
nimmt die Anregungen des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland zur
Kenntnis.
3.1
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Änderung der Festsetzung der Art der
baulichen Nutzung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.2
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, die Aussagen zur städtebaulichen
Verträglichkeitsanalyse auszubauen und die Flächenproduktivitäten anzupassen,
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.3
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, die naturschutzrechtliche Prüfung zu
aktualisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.4
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, den immissionsschutzrechtlichen Konflikt auf der
Ebene des Flächennutzungsplans zu bewältigen, mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
4. Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Inanspruchnahme des Grundstücks der
Stadtwerke mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
5. Der
Rat beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
III. Stellungnahmen aus der 1.
förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zum Verschieben des Baukörpers in östlicher
Richtung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.1
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, das Flurstück 628 insgesamt zum Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens E 18/14 zu machen, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.2
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Anbindung des Flurstücks 628 mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.3
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Durchfahrtsbreite der öffentlichen
Verkehrsfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.4
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Herstellung einer Feuerwehrzufahrt mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.5
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zu Stellflächen für Mülltonnen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.6
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Einhausung der Tiefgarage mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.7
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Prüfung des Lärmschutzgutachtens durch den
Kreis Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.8
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zu unstimmigen Punkten im Schallgutachten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.9
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen von Zuliefer-LKW mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.10
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Ausgestaltung der Brüstung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.11
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung von Baulinien mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.12
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur überbaubaren Grundstückfläche mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.13
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zum Klimaschutzkonzept mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.14
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Aufstockung des Gebäudes mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
2.15
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur geplanten Traufhöhe mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.16
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.1 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zu Lüftungsgeräuschen mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
3.3 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zum Parkplatzsuchverkehr in der Tiefgarage
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.4
Der
Rat beschließt, dass die Anregung zu Regelung der Anlieferzeiten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.5 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur
Abholung von Presscontainern mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
IV.
Stellungnahmen aus der 1. förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
1.1 Der Rat beschließt, dass
die Anregung, die Schutzbedürftigkeit vergleichbar einem Mischgebiet
festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung, die Anlieferungszeiten textlich
festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3 Der Rat beschließt, dass
die Auffassung, die Überschreitung des Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt
IP 4 sei nicht zulässig, nicht geteilt wird und mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.4 Der Rat beschließt, dass die Hinweise zum
Umgang mit der Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet (MU)“, mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
2.1 Der
Rat nimmt die Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf (Obere
Raumordnungsbehörde) zur Kenntnis.
2.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung, die Angaben zu den Verkaufsflächen zu
harmonisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.3 Der
Rat beschließt, dass die Anregung, die artenschutzrechtliche Prüfung zu
ergänzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.4 Der
Rat nimmt den Hinweis zur Beteiligung der Unteren Immissionsschutzbehörde zur
Kenntnis.
3. Der
Rat nimmt den Hinweis zur Beschreibung der Hochwassersituation zur Kenntnis.
4. Der
Rat beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
V. Stellungnahmen aus der 2.
förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3
Abs. 2 BauGB
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass keine Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB geäußert wurden.
VI. Stellungnahmen aus der 2.
förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2
BauGB
1.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Konfliktlösung auf der Bauleitplanungsebene
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 89. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.
1722) als 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.