Sitzung: 21.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1031/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB vom 30.06.2011
1.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Parkgebühren mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Erreichbarkeit der
Begegnungsstätte mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Anzahl der Wohnungen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Geschossigkeit des Baukörpers
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
II.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014
1.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Bedarfes eines Lebensmittelmarktes
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Schallschutzes der
Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der öffentlichen Toiletten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Zugänglichkeit der Dachterrasse
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
5.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Fassadengestaltung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
6.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Platzfläche nordöstlich des
Gebäudes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
III.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB zur 89. Flächennutzungsplanänderung 2016
Der Rat beschließt,
dass die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr
2016 zur 89. Flächennutzungsplanänderung, die ebenfalls den Bebauungsplan Nr. E
18/13 - VEP Neumarkt- betreffen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind. Es wird auf die Darstellung im Rahmen der 89. Flächennutzungsplanänderung
(Vorlage 05-16 0915/2016) verwiesen.
IV.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Behördenbeteiligung gemäß
§ 4
Abs. 1 BauGB
1.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Hochwasserschutzes mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.1
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Trafostation mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.2
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Trafostation mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
V.
Stellungnahmen aus der 1. förmlichen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3
Abs. 2 BauGB
1.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zum Verschieben des Baukörpers in östlicher
Richtung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.1
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, das Flurstück 628 insgesamt zum Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens E 18/14 zu machen, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.2
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Anbindung des Flurstücks 628 mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.3
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Durchfahrtsbreite der öffentlichen
Verkehrsfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.4
Der Rat beschließt,
dass die Anregung zur Herstellung einer Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
2.5
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zu Stellflächen für Mülltonnen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.6
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Einhausung der Tiefgarage mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.7
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Prüfung des Lärmschutzgutachtens durch den
Kreis Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.8
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zu unstimmigen Punkten im Schallgutachten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.9
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen von Zuliefer-LKW mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.10
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Ausgestaltung der Brüstung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.11
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung von Baulinien mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
2.12
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur überbaubaren Grundstückfläche mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.13
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zum Klimaschutzkonzept mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.14
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Aufstockung des Gebäudes mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
2.15
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur geplanten Traufhöhe mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.16
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.1 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zu Lüftungsgeräuschen mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
3.3 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zum Parkplatzsuchverkehr in der Tiefgarage
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.4
Der
Rat beschließt, dass die Anregung zu Regelung der Anlieferzeiten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
3.5 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur
Abholung von Presscontainern mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
VI.
Stellungnahmen aus der 1. förmlichen
Behördenbeteiligung gemäß
§ 4
Abs. 2 BauGB
1.1 Der Rat beschließt, dass
die Anregung, die Schutzbedürftigkeit vergleichbar einem Mischgebiet
festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung, die Anlieferungszeiten textlich
festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3 Der Rat beschließt, dass
die Auffassung, die Überschreitung des Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt
IP 4 sei nicht zulässig, nicht geteilt wird und mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.4 Der Rat beschließt, dass die Hinweise zum
Umgang mit der Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet (MU)“, mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
2. Der
Rat nimmt den Hinweis zur Beschreibung der Hochwassersituation zur Kenntnis.
3. Der
Rat beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
VII. Stellungnahmen aus der 2.
förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3
Abs. 2 BauGB
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass keine Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB geäußert
wurden.
VIII. Stellungnahmen aus der 2.
förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2
BauGB
1.
Der Rat
beschließt, dass die Belange der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
2.1 Der Rat beschließt, dass
die Anregung, die Schutzbedürftigkeit vergleichbar einem Mischgebiet
festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Überschreitung der
Gesamt-Immissionsrichtwerte am Neuen Steinweg mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.3 Der Rat beschließt, dass
die Auffassung, die Überschreitung des Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt
IP 4 sei nicht zulässig, nicht geteilt wird und mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.4 Der Rat beschließt, dass die Hinweise zum
Umgang mit der Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet (MU)“, mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. E 18/13 -VEP Neumarkt- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Über den Antrag von Mitglied Jansen, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.