Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der gemeinsame Antrag aller im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen  auf Verzicht einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung nach  § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO für Vorsitzende der Ausschüsse des Rates durch eine entsprechende Hauptsatzungsänderung ist unter Bezugnahme auf den Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 13. Februar 2017 zur Anwendung und Auslegung des § 46 GO NRW abzulehnen.

 

 


 

Mitglied Reintjes gibt im Namen seiner Fraktion das Missfallen hinsichtlich des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 13.02.2017 zum Ausdruck.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.