Beschlussvorschlag

 

1.

§ 8 (Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall) wird wie folgt geändert:

 

In Absatz 3 wird die Ziffer „10“ durch „8“ ersetzt.

 

In Absatz 6 Buchstabe f) wird der Betrag „20,00 Euro“ ersetzt durch „80.00 Euro“.

 

 

3.

§ 12 (Ortsvorsteher) wird wie folgt geändert:

 

In Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „müssen“ ersetzt durch „sollen“.

 

Absatz 5 wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:  Stimmen dafür 30  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

2.

§ 9 (Auslagenersatz für Fraktionen) wird wie folgt neu gefasst:

 

„Zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen einen jährlichen Grundbetrag in Höhe von

1000  Euro pro Fraktion zuzüglich eines Betrages von 800  Euro jährlich für jedes Mitglied der Fraktion.“

 

Abstimmungsergebnis:  Stimmen dafür 20  Stimmen dagegen 10  Enthaltungen

 

4.

§ 14 (Beigeordnete) Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

„Der Rat wählt zwei hauptamtliche Beigeordnete.“

 

Abstimmungsergebnis:  Stimmen dafür 20  Stimmen dagegen 10  Enthaltungen

 

 

 

 


 

Der Vorsitzende teilt das Abstimmungsverfahren aus dem Rechnungsprüfungs- und Haupt- und Finanzausschuss, die vor dieser Sitzung stattgefunden haben, mit.

Die  §§ 8 und 12 wurden einstimmig, gefasst.

Zu dem  § 9 wurde ein Änderungsantrag gestellt. Dieser wurde in beiden Ausschussen mehrheitlich gefasst und lautet wie folgt:

 

„Zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen einen jährlichen Grundbetrag in Höhe von 1000  Euro pro Fraktion zuzüglich eines Betrages von 800  Euro jährlich für jedes Mitglied der Fraktion.“

 

Der  § 14 wurde ebenfalls mehrheitlich gefasst.

 

Frau Lebbing erläutert die Änderungen der Hauptsatzung, die in der Vorlage abgebildet sind.