Sitzung: 21.03.2017 Rat
Vorlage: 01 - 16 1050/2017
Beschlussvorschlag
1.
§ 8 (Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall) wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 wird die Ziffer „10“ durch „8“ ersetzt.
In Absatz 6 Buchstabe f) wird der Betrag „20,00 Euro“ ersetzt durch
„80.00 Euro“.
3.
§ 12 (Ortsvorsteher) wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „müssen“ ersetzt durch „sollen“.
Absatz 5 wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis: Stimmen
dafür 30 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0
2.
§ 9 (Auslagenersatz für Fraktionen) wird wie folgt neu gefasst:
„Zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung
erhalten die im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen einen
jährlichen Grundbetrag in Höhe von
1000 Euro pro Fraktion zuzüglich
eines Betrages von 800 Euro jährlich für
jedes Mitglied der Fraktion.“
Abstimmungsergebnis: Stimmen
dafür 20 Stimmen dagegen 10 Enthaltungen
4.
§ 14 (Beigeordnete) Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
„Der Rat wählt zwei hauptamtliche Beigeordnete.“
Abstimmungsergebnis: Stimmen
dafür 20 Stimmen dagegen 10 Enthaltungen
Der Vorsitzende teilt das Abstimmungsverfahren aus dem Rechnungsprüfungs- und Haupt- und Finanzausschuss, die vor dieser Sitzung stattgefunden haben, mit.
Die §§ 8 und 12 wurden einstimmig, gefasst.
Zu dem § 9 wurde ein Änderungsantrag gestellt. Dieser wurde in beiden Ausschussen mehrheitlich gefasst und lautet wie folgt:
„Zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung
erhalten die im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen einen
jährlichen Grundbetrag in Höhe von 1000
Euro pro Fraktion zuzüglich eines Betrages von 800 Euro jährlich für jedes Mitglied der
Fraktion.“
Der § 14 wurde ebenfalls
mehrheitlich gefasst.
Frau Lebbing erläutert die Änderungen der Hauptsatzung, die in der
Vorlage abgebildet sind.