Sitzung: 30.03.2017 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Da keine Einwände
gegen die gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
zur Feststellung vorgeschriebene Niederschrift erhoben werden, wird diese vom
Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.