Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Betriebsausschuss nimmt den in der Begründung zusammengefassten Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Betriebsleitung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen 1. und 4. .


Herr Gruyters nimmt Bezug zu der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Hier wurde versucht, ein Bild des derzeitigen Ist-Zustandes zur Pflegesituation in  Emmerich am Rhein zu geben. Nicht nur durch eigene Mitarbeiter und Maschinen, sondern auch durch Fremdfirmen, beauftragte Institutionen und abzuleistende Sozialstunden wird eine beachtliche Anzahl von Stunden hierfür aufgewendet. Die Tatsache, dass es Kritik am Gesamterscheinungsbild gibt, liegt nach Aussage von Herrn Gruyters auch am Verhalten der Bürger sowie und Grundstücks-eigentümern, die ihren Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommen. Herr Gruyters hat in der Zusammenfassung seines Vortrages ein Maßnahmenpaket von 4 Punkten vorgestellt, welches die KBE zur weiteren Verbesserung des Erscheinungsbildes der Innenstadt für sinnvoll hält.

Zunächst in Punkt 1 soll aufgrund der guten Erfahrungen, die bisher mit dem angestellten Mitarbeiter als „Hausmeister für die Rheinpromenade“ gemacht wurden auf Anregung der CDU, nunmehr ein „Hausmeister für die Innenstadt“ eingestellt werden.

Zu Punkt 2 erläutert Herr Gruyters, dass hinsichtlich der Beteiligung von Bürgern speziell in Neubaugebieten die Anwohner bei der Gestaltung sowie der späteren Pflege eingebunden werden sollten.

Desweiteren sollen auch zukünftig sogenannte „Laubkörbe“ geduldet werden und geleert werden.

Zu Punkt 4 führt Herr Gruyters aus, dass eine Auflistung der in Emmerich vorhandenen Abfallbehälter gemacht wurde und die Betriebsleitung diese Anzahl für ausreichend erachtet. Es soll jedoch für den von der FDP-Fraktion genannten Bereich eine Überprüfung der Situation stattfinden.

In ihrer Stellungnahme für die SPD erklärt Mitglied Trüpschuch, dass ihre Fraktion zunächst einmal die Anzahl von nur 68 Patenschaften von Bürgern für Grünflächen für recht  gering hält. Sie regt daher an, dass die Betriebsleitung hier bessere Anreize für eine Patenschaft erarbeiten soll. Sie berichtet von Beispielen aus anderen Städten und Gemeinden, die  attraktiver erscheinen als die in Emmerich. Herr Gruyters gibt zu bedenken, dass dann der Aufwand und die entstehenden Kosten dazu führen können, dass man die Aufgaben gleich selber übernimmt. Mitglied Trüpschuch ist ebenfalls nicht mit der Haltung der Betriebsleitung hinsichtlich der Laubkörbe einverstanden. Ihrer Forderung nach Aufstellung von mehr Körben durch die KBE hält Herr Gruyters dagegen, dass die KBE hier in die Haftung bezüglich der Verkehrsicherungspflicht gerät.

 

Im Gegensatz zu Mitglied Spiegelhoff, der für die CDU die Schaffung der neuen Hausmeisterstelle befürwortet, lehnt Mitglied Weicht für die BGE zumindest die Begrifflichkeit „Hausmeister“ ab. Er befürchtet hier Querelen in der Zuständigkeit sowie bei der alleinigen Besetzung Probleme in Vertretungsfragen bei Urlaub oder Krankheit. Die BGE stimmt grundsätzlich der Einstellung der Personalkosten in Höhe von 60 T€/anno zu, möchte den Aufgabenbereich jedoch auf dem gesamten Mitarbeiterbestand der KBE verteilt wissen. Die anschließende Diskussion über diesen Punkt endet in dem Vorschlag des Vorsitzender, der für die Schaffung einer weiteren Planstelle bei der KBE endet, jedoch ohne die Verwendung des Begriffes „Hausmeister“.

Im Gegensatz zu den Mitgliedern Baars und Kaiser, die mit dem Erscheinungsbild der Innenstadt relativ zufrieden sind und eher für die Verbesserung der Außenbezirke plädieren, moniert Mitglied Hövelmann speziell die Problematik der „Hundehaufen“ bzw. der falschen Entsorgung der dafür gedachten Beutel u.a. am Treidelpfad und in Bereichen der Baustraße.

 

Die Mitglieder  Lindemann und Spiegelhoff stellen den Antrag auf Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Betriebsleitung. Dabei soll über  die Punkte 1. und 4. Jetzt abgestimmt werden. Für die Punkte 2. und 3. besteht noch weiterer Beratungsbedarf. Die Betriebsleitung wird aufgefordert, hierzu ergänzende Ausführungen für eine der nächsten Sitzungen des Betriebsausschusses vorzulegen.