Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, dass fraktionslose Ratsmitglieder gemäß § 56 Abs. 3 Satz 6 GO NRW statt Sachmitteln und Kommunikationsmitteln zum Zwecke ihrer Vorbereitung auf die Ratssitzung aus Haushaltsmitteln mit Inkrafttreten der 13. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein finanzielle Zuwendungen in Höhe von 72,25 Euro monatlich erhalten.

 


 

Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.