Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB), den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen Bereich nördlich Hüthumer Straße dahingehend zu ändern, dass die Darstellung einer Fläche für Landwirtschaft umgewandelt wird in eine Sonderbaufläche (SO) der Zweckbestimmung „Kulturzentrum Schlößchen Borghees“.

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Mitglied Bartels fragt nach, was das Kulturzentrum konkret beinhaltet und ob es ein Konzept gibt, welches über ein Puppenspieltheater hinausgeht.

Herr Kemkes erklärt, dass es vorrangig um das Theater des TIK geht, welches im Nebengebäude des Schlößchen Borghees in einem ehemaligen Pferdestall untergebracht werden soll. Hierzu gibt es ein Baukonzept, welches im Kulturausschuss beraten wurde. Der Bereich des Sondergebietes wurde ausgedehnt, um das eigentliche Schlößchen Borghees herum, um die baulichen Nutzungen im Außenbereich darzustellen. Jegliche bauliche Veränderung bedingt die Übereinstimmung mit der Darstellung im Flächennutzungsplan. Bislang sind im Flächennutzungsplan überwiegend landwirtschaftliche Flächen dargestellt und eine bauliche Nutzung wäre nicht möglich. Alle baulichen Veränderungen erfolgen in vorhandenen Gebäuden und es erfolgt kein Neubau, so dass man auf einen Bebauungsplan verzichtet hat und den Weg der Änderung des Flächennutzungsplanes gewählt hat.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.