Mitglied Gerritschen teilt mit, dass im Bereich Neustadt eine abweichende Bebauung zur Erstellung eines barrierefreien Gebäudes genehmigt wurde. Auf der Fläche Neustadt wurde ein Haus abgerissen und auf der Sonderwykstraße ebenfalls.

Herr Kemkes erklärt, dass es sich um 2 unterschiedliche Bereiche handelt. Für den Bereich Neustadt war das Gebäude, was das Einfügen in die Nachbarschaft betrifft, über den § 34 nicht möglich. Daher erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes, wo die genauen Festsetzungen getroffen wurden. Bei dem anderen Bereich besteht ein alter Bebauungsplan. Die Festsetzungen passten weitestgehend mit den Planungen überein. Mit dem Landeskonservator fand eine enge Abstimmung statt.