Mitglied Leypoldt fragt an, wann der Kaufvertrag Neumarkt mit dem Investor beurkundet wurde und ob die Grundbucheintragung erfolgt ist.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass bis zur letzten Ratssitzung entsprechende Verträge unterzeichnet sein mussten. Der Investor musste über entsprechende Grundstücke verfügen; dies kann er durch den jeweiligen Kaufvertrag sowie die entsprechende Auflassungsvormerkung im zugehörigen Grundbuch. Es ist alles getan worden, was notwendig war. Die notwendigen Beurkundungen sind am Freitag vor der Sitzung des Rates erfolgt.

Herr Kemkes teilt mit, dass die Beurkundung am Freitag vor der Sitzung des Rates erfolgt ist. Die Mitteilung über die noch erforderliche Grundbucheintragung ist am Montag der Verwaltung zugegangen.