Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

Herr Sterbenk erläutert die Vorlage und ergänzt, dass es sich bei den bisher erfolgten 40 Zuweisungen in 32 Fällen um Menschen aus Ländern ohne Bleibeperspektive handelt. Rein zahlenmäßig können die 90 Menschen untergebracht werden. Nach den bisher erfolgten 40 Zuweisungen werde die Unterbringung weiterer Flüchtlinge eventuell schwierig, da viele Faktoren wie Religion, Geschlecht, Familienstatus berücksichtigt werden müssten. Bei der letzten Zuweisung sei man schon an Grenzen gestoßen. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Wochen mehrere Umzüge gemacht, was zu deutlicher Mehrarbeit geführt habe. So sei ein weiteres Haus nur für Frauen eingerichtet worden. Ein weiteres Haus für die Unterbringung von Frauen werde vermutlich in den nächsten Wochen entstehen. Für jeden Flüchtling bekommt die Stadt Emmerich am Rhein monatlich 866 € erstattet.

 

Mitglied Arntzen möchte wissen, warum Flüchtlinge mit schlechter Bleibeperspektive noch den Kommunen zugewiesen werden und fragt, ob  diesbezüglich bei der Bezirksregierung nachgefragt wurde. Herr Sterbenk teilt mit, dass die zentralen Unterkünfte nicht mehr geführt werden sollen und dass man festgestellt habe, dass die Menschen in den Kommunen besser untergebracht sind. Herr Bürgermeister Hinze ergänzt, dass dies auch Thema auf der Bürgermeisterkonferenz gewesen sei und man dem nachgehen wolle, was sich geändert habe. Die Frage von Frau Weicht, ob die Kommune Einfluss auf die Zuweisungen habe hinsichtlich Nationalität, Religion oder Geschlecht wird von Herrn Sterbenk verneint. Herr Bartels möchte wissen, ob Abschiebungen stattgefunden haben. Auch dies wird von Herrn Sterbenk verneint. Es habe lediglich fünf freiwillige Ausreisen von Familien gegeben.

 

Mitglied Tepaß fragt nach, wer für die abgelehnten Asylbewerber aufkommt, die sich noch in der Stadt Emmerich am Rhein aufhalten. Herr Sterbenk teilt mit, dass die Stadt Emmerich am Rhein kein Geld für abgelehnte Asylbewerber erhält, die sich nach der Ablehnung länger als  drei Monate noch in Emmerich am Rhein aufhalten.