Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Zu I)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Zu II.1 - 4)       Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die jeweiligen Ausführungen der Verwaltung dazu zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Bebauungsplanentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam beraten. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Herr Bartel erläutert kurz die Vorlagen.

 

Mitglied Spiertz teilt mit, dass für die Dauer der Umbaumaßnahme der B 220 am LIDL-Markt eine Einbahnstraßenregelung eingeführt wurde. Der Verkehr wurde über die Wardstraße in Richtung KLK geführt, von dort floss der abfließende Verkehr an der Ampel bei KLK dann auf die B 8. Diese Verkehrslösung war sowohl für den LIDL-Markt als auch für den LKW-Verkehr besser. Er fragt, ob diese Lösung nicht eine immerwährende Lösung sein könnte. Vorsitzender Jansen erklärt, dass mit etlichen Genehmigungen und einigen baulichen Maßnahmen seitens der KLK die damaligen Einbahnstraßenregelungen möglich gemacht wurden. Seines Wissens gab es damals auch Probleme bei den Ausfahrten am Steintorgelände.

Herr Bartel erläutert, dass die Einbahnstraßenregelung im Laufe der Umbauarbeiten installiert wurde und nichts mit dem Bebauungsplanverfahren zu tun. Die Verwaltung wird die Anregung aufnehmen und prüfen.

Mitglied Spiertz hat die damalige Situation so in Erinnerung, dass lt. Aussage vom Ersten Beigeordneten Dr. Wachs Einwände von einem Rechtsanwaltsbüro gekommen sind, weil bauliche Veränderungen an dessen Grundstück vorgenommen werden mussten und man wolle die KLK fragen, ob man Flächen erwerben könnte, um die verkehrliche Situation zu verbessern. Er fragt nach, ob diese Gespräche stattgefunden haben.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Einbahnstraßenregelung wurde während der Umbaumaßnahme der B 220 entsprechend genehmigt (mit kleinen Baumaßnahmen) und nach Abschluss der Arbeiten entsprechend wieder zurückgebaut.

Der Straßenquerschnitt lässt grundsätzlich eine solche dauerhafte Lösung nicht zu.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.