Sitzung: 20.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1065/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen
eingegangen sind.
Zu II.1 - 4) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und
die jeweiligen Ausführungen der Verwaltung dazu zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden
Bebauungsplanentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage
die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die
Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam beraten. Die Abstimmung erfolgt
getrennt.
Herr
Bartel erläutert kurz die Vorlagen.
Mitglied
Spiertz teilt mit, dass für die Dauer der Umbaumaßnahme der B 220 am LIDL-Markt
eine Einbahnstraßenregelung eingeführt wurde. Der Verkehr wurde über die
Wardstraße in Richtung KLK geführt, von dort floss der abfließende Verkehr an
der Ampel bei KLK dann auf die B 8. Diese Verkehrslösung war sowohl für den
LIDL-Markt als auch für den LKW-Verkehr besser. Er fragt, ob diese Lösung nicht
eine immerwährende Lösung sein könnte. Vorsitzender Jansen erklärt, dass mit
etlichen Genehmigungen und einigen baulichen Maßnahmen seitens der KLK die
damaligen Einbahnstraßenregelungen möglich gemacht wurden. Seines Wissens gab
es damals auch Probleme bei den Ausfahrten am Steintorgelände.
Herr
Bartel erläutert, dass die Einbahnstraßenregelung im Laufe der Umbauarbeiten
installiert wurde und nichts mit dem Bebauungsplanverfahren zu tun. Die
Verwaltung wird die Anregung aufnehmen und prüfen.
Mitglied
Spiertz hat die damalige Situation so in Erinnerung, dass lt. Aussage vom
Ersten Beigeordneten Dr. Wachs Einwände von einem Rechtsanwaltsbüro gekommen
sind, weil bauliche Veränderungen an dessen Grundstück vorgenommen werden mussten
und man wolle die KLK fragen, ob man Flächen erwerben könnte, um die
verkehrliche Situation zu verbessern. Er fragt nach, ob diese Gespräche
stattgefunden haben.
Stellungnahme der Verwaltung
Die
Einbahnstraßenregelung wurde während der Umbaumaßnahme der B 220 entsprechend
genehmigt (mit kleinen Baumaßnahmen) und nach Abschluss der Arbeiten
entsprechend wieder zurückgebaut.
Der
Straßenquerschnitt lässt grundsätzlich eine solche dauerhafte Lösung nicht zu.
Vorsitzender
Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.