Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den für den Bereich zwischen Alter Markt, Neumarkt, Kirchstraße, Christoffelstraße und Fischerort am 25.08.2015 gefassten Aufstellungsbeschluss dahin gehend zu ändern, dass die in den Verfahrensbereich einbezogene Teilfläche der öffentliche Verkehrsfläche Neumarkt / Kirchstraße, Gemarkung Emmerich, Flur 18, Flurstück 526 aus dem Verfahren entlassen wird.

 


Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden gemeinsam beraten. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Herr Bartel erläutert kurz die Vorlagen.

 

Mitglied Bartels stellt die Frage, ob diese Maßnahme in Verbindung mit der Neumarktgestaltung steht.

Herr Bartel erklärt, dass sich diese Frage nicht eindeutig beantworten lässt. Der Bereich, der damals im Aufstellungsbeschluss zum südlichen Fünfeck war, bildete auch den Bereich Kirchstraße ab. Der ist auch durch den Bebauungsplan Neumarkt überplant worden, weil dieser Bereich umgestaltet wird. Der Bereich ist, wenn man da entlang läuft, noch ein Stück rot gepflastert und an der Kaßstraße und in Richtung Alter Markt haben wir schon das graue Pflaster. Diese Stelle soll mit umgestaltet werden. Deshalb ist es im Bebauungsplan Neumarkt mit enthalten und überplant worden. Deshalb wird an der Stelle das südliche Fünfeck nicht mehr überplant. Der Bebauungsplan südliches Fünfeck hat nichts mit der Neumarktgestaltung zu tun.

Auch die weitere Nachfrage von Mitglied Bartels, ob es etwas mit Abstandsflächen zu tun, wird von Herrn Bartel verneint.

 

Die Mitglieder Brouwer und Baars stellen gemeinsam den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.