Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 20, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Eingabe nicht zu folgen.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Gerritschen hat sich das Gebiet etwas genauer angesehen. Es geht insbesondere um die Querung des Naturschutzgebietes, dem bewaldeten und mit Seen überfluteten Bereich. Seiner Meinung nach ist eine Sperrung der Uferhofstraße vom Hegackerweg bis zum Moddeich sinnvoll. Für Bürger/Besucher, die unbedingt den Bahnübergang meiden wollen und den kürzeren Weg nach Spijk nehmen, gibt es die Möglichkeit, diese über die Viergartenstraße und nicht über die Uferhofstraße zu führen. Bevor man am Moddeich ankommt kann man über einen Wirtschaftsweg zum Spijker Weg fahren. Man könnte den Moddeich an der Stelle bei der Zufahrt zum Spijker Weg evtl. durch Poller sperren. Lediglich die Angelpächter der jeweiligen Gewässer würden einen Schlüssel zur Öffnung der Poller erhalten. Dadurch würde man den Suchverkehr, Abkürzungsverkehr und Touristenverkehr von dem Bereich weghalten. Derzeit befindet sich an der Stelle am Spijker Weg und am Ende des Moddeiches ein Verbotsschild für LKW; landwirtschaftlicher Verkehr ist frei. Es wäre seiner Meinung nach eine gute Maßnahme, das sensible Gebiet für den Biber und den Kammmolch u. a. Tiere für Abkürzungen zu sperren. Das Thema Müll ist natürlich auch ein Problem.

 

Mitglied Bartels stimmt der Äußerung von Mitglied Gerritschen zu. Auch die BGE-Fraktion ist der Meinung, dass Naturschutzgebiete besonderen Schutz erfahren sollen. Auch wenn dies über ein Schild erfolgt, was vom NABU und den Anwohnern begrüßt würde. Er sieht keinen Grund, die Maßnahme abzulehnen. Ferner fehlt ihm in der Vorlage das komplette Antwortschreiben der Polizei; dieses ist nur als Auszug abgelichtet.

 

Mitglied Sloot sieht selbstverständlich die nachvollziehbaren Argumente. Der Müll ist sicherlich ein Problem, teilweise handelt es sich auch um Müll, welcher aus Drogenlabors stammt. Es ist also ein ganzheitlicher Ansatz erfordert. Es sind somit auch alle Eigentümer, Pächter und Landwirte gefordert, sich darum zu kümmern und darauf zu achten, wenn wiederrechtliche Verkehre oder Müllablagerungen stattfinden, dass diese zur Anzeige gebracht werden. Eine Sperrung alleine reicht nicht aus. Eine Verkehrsberuhigung in dem Bereich ist ihrer Ansicht nach auch anders möglich. Sie macht deutlich, dass nicht immer Sperrungen eine Lösung darstellen. Auch die von Mitglied Gerritschen angesprochenen Alternativrouten führen zur möglichen Beeinträchtigung der Tierwelt. Sollten Verbotsschilder aufgestellt werden muss eine entsprechende Kontrolle erfolgen, ansonsten wären die Verbotsschilder nutzlos. Sie würde es als sinnvoller erachten, wenn die Bürger entsprechend aufgeklärt würden.

 

Mitglied Leypoldt erwidert auf Wortäußerung von Mitglied Sloot, dass man über diese Dinge in der BGE-Fraktion diskutiert hat. Es wurden sich auch Gedanken darüber gemacht, welche Straßen im Nachgang kommen könnten, wie z. B. Hetter, wo die Müllproblematik auch enorm ist. Verbotsschilder halten sicherlich diejenigen, die Müll abladen wollen, nicht direkt ab, aber die dort fahrenden Autos werden von den Eigentümern oder von der Polizei, sollte sie Stichproben machen, gefragt, was sie in dem Bereich zu suchen haben. Die BGE-Fraktion ist zu dem Entschluss gekommen, dass man nichts gegen das Aufstellen der Schilder hat und lehnen die Verwaltungsvorlage ab.

Mitglied Bartels ergänzt, dass die BGE-Fraktion keine Verbotsmenschen sind und auch nicht dafür sind, Dinge zu verbieten, die unsinnig sind. Dennoch eine Durchfahrt rechtlich einzuschränken sehen sie als sinnvoll an, da es ein Naturschutzgebiet ist und dadurch kein Nachteil für die Region entsteht.

 

Mitglieder Mölder teilt für die SPD-Fraktion mit, dass diese die Situation ähnlich sieht. Sie würden an 3 Stellen entsprechende Schilder aufstellen wollen:

- direkt an der Kleyschen Straße

- am Moddeich

- am Spijker Weg

Damit hört der Suchverkehr, der die Abkürzung zur Bijland fährt, auf. Die Polizei sollte entsprechende Stichkontrollen durchführen.

 

Mitglied Brouwer teilt für die CDU-Fraktion mit, dass man sich dem Vorschlag von Mitglied Mölder anschließt.

Mitglied Leypoldt teilt für die BGE-Fraktion ebenfalls mit, dass man sich dem Vorschlag von Mitglied Mölder anschließt.

 

Herr Bartel macht deutlich, dass gemäß Straßenverkehrsordnung eine solche Anordnung nur aufgrund einer Gefahrenlage erfolgen kann; und diese ist hier eindeutig nicht gegeben.

 

Vorsitzender Jansen macht den Vorschlag, den Punkt auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zu setzen und vorab einen Ortstermin durchzuführen. Bis dahin soll die Verwaltung klären, ob eine Anordnung nach Straßenverkehrsordnung möglich ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung prüft erneut, ob eine Anordnung nach Straßenverkehrsordnung möglich und sinnvoll erscheint. Sie wird bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung einen Ortstermin stattfinden lassen, zu dem alle Beteiligten eingeladen werden. Das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 05.09.2017 mitgeteilt.