Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Zu I)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Zu II.1 - 5)       Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die jeweiligen Ausführungen der Verwaltung dazu zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Flächennutzungsplanänderungsentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam beraten. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.