Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan E 28/1 Windmühlenweg dahingehend zu ändern, dass ein Baufeld im südlichen Bereich des Flurstücks 19, Flur 28, Gemarkung Emmerich ergänzt wird.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Änderungsbereich ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.