Sitzung: 20.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1098/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. §
1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan E 28/1 Windmühlenweg dahingehend zu ändern,
dass ein Baufeld im südlichen Bereich des Flurstücks 19, Flur 28, Gemarkung
Emmerich ergänzt wird.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Änderungsbereich ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in
der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache
Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung
durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Herr
Bartel erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied
Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.