Sitzung: 20.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1123/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
I.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass in den
Bebauungsplan eine Festsetzung gemäß § 1 Abs. 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
bezüglich des bestehenden Gewerbebetriebes Mühlenweg/Am Portenhövel aufgenommen
wird.
Zu
I.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass in den
Bebauungsplan eine Festsetzung zur Beschränkung der nördlichen Bauzeile (WA 2)
am Mühlenweg auf Einzel- und Doppelhäuser aufgenommen wird.
Zu
I.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die
Anregungen der Einwenderin mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen der Firma Schönmackers mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass in den
Bebauungsplan ein entsprechender Hinweis zu Kampfmittelvorkommen aufgenommen
wird.
Zu
II.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, Ausführungen zur
artenschutzrechtlichen Prüfung in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.
Zu
II.d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass in die
Begründung ein Passus zur Regen- und Schmutzwasserbeseitigung aufgenommen wird.
Zu
II.e) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass in den
Bebauungsplan entsprechende Hinweise aufgenommen und in die Begründung
textliche Ausführungen zum Umgang mit den Altlasten im Plangebiet ergänzt
werden.
Zu
II.f) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die
Anregungen des Kreises Kleve – Immissionsschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.g) Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Hinweise der Stadtwerke Emmerich zur Kenntnis und beschließt, dass in die
Begründung ein Passus zum Anschluss an die bestehenden Versorgungsnetze
aufgenommen wird.
Zu
II.h) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass in die
Begründung ein Textbaustein zum Anschluss an die Mischwasserkanalisation
aufgenommen wird.
Zu
II.i) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass eine entsprechende Festsetzung zum Bestandsschutz und zum
Umgang mit Gewerbelärm in den Plan aufgenommen wird.
Zu
II.j) Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Zustimmung der Bezirksregierung zur Kenntnis und beschließt, eine Festsetzung
zur Steuerung des Einzelhandels in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Zu
III.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass ein entsprechender Hinweis betreffend die Einleitung von
Niederschlagswasser in den Bebauungsplan aufgenommen wird.
Zu
III.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen betreffend das Thema Erschließungsstraßen mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
dass die Anregungen zur Tischlerei mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu V.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zur Pflanzliste mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu V.b) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Tischlerei
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu V.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen der unteren Landeschaftsbehörde mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass
die Anregungen der unteren Wasserbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass
die Anregungen zum Brandschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu VI.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zum Mischgebiet mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu VI.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zum Maß der baulichen Nutzung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VI.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zu Garagen und Stellplätzen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VI.d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zu den allgemeinen Wohngebieten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. E
8/6 -Wassenbergstraße/Katjes- als Offenlegungsentwurf und beauftragt die
Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
durchzuführen.
Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied Baars stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.