Sitzung: 20.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1124/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der für die
Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt
Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den
Beschluss zur Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr.
E 33/1 -Kaserne-.
Die Änderung des
Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Das Plangebiet
umfasst die Fläche des geplanten Gesundheitswohnparks mit Klinik und
Tagespflege (Teilbereich des SO 3 „Gesundheitswohnpark“ sowie das MI 1 + 2) im
Bebauungsplan E 33/1 -Kaserne-.
Es ist in der
beigefügten Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage
gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der
städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.
Ferner antwortet er auf Anfrage von Mitglied Brouwer, dass es sich um die Änderungen handelt, die der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung von der Architektin entsprechend angesprochen wurden.
Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.