Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne-.

 

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Das Plangebiet umfasst die Fläche des geplanten Gesundheitswohnparks mit Klinik und Tagespflege (Teilbereich des SO 3 „Gesundheitswohnpark“ sowie das MI 1 + 2) im Bebauungsplan E 33/1 -Kaserne-.

 

Es ist in der beigefügten Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

Ferner antwortet er auf Anfrage von Mitglied Brouwer, dass es sich um die Änderungen handelt, die der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung von der Architektin entsprechend angesprochen wurden.

 

Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.