Mitglied Lindemann führt aus, dass der Erörterungstermin für den PFA 3.4 am 20.06.2017 und ff für die Einwender gilt (= Stadt Emmerich am Rhein und alle schriftlichen Einwender). Die Frage, ob auch die Ratsmitglieder an diesem Erörterungstermin teilnehmen können, wird seitens der Verwaltung verneint.

Mitglied ten Brink führt an, dass er beim letzten Erörterungstermin als Ratsmitglied anwesend war; ein Rederecht hat er aber nicht.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass der Erörterungstermin nichtöffentlich stattfindet. Er dient primär dazu, Denjenigen, die Einwendungen eingereicht haben, die Möglichkeit der Erörterung zu geben. Ob ein Ratsmitglied dem Termin beiwohnen kann, entscheidet der Verhandlungsleiter; in diesem Fall die Bezirksregierung.

 

Antwort der Verwaltung:

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung ist der Termin nichtöffentlich. Zugelassen sind nur Träger öffentlicher Belange sowie die privaten Einwender.