Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen Teilbereich des Flurstücks 1342, Flur 30, Gemarkung Emmerich einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 30/7 -Rettungswache Fulkskuhle-. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Malischewski stellt fest, dass das Krankenhaus und die geplante Rettungswache jeweils auf der anderen Seite der Bahnlinie liegen. Sind Verzögerungen oder Einflüsse eingeplant, wenn der Bahnübergang geschlossen ist.

Herr Bartel erklärt, dass sich die Situation im Rahmen des Ausbaus der Betuwe-Linie verändern wird. Es ist eine Unterführung für KFZ geplant, so dass ein freier Durchgangsverkehr stattfinden kann.

 

Mitglied Leypoldt äußert für die BGE-Fraktion, dass man sehr verwundert über die Zügigkeit zum Anstoß eines Bebauungsplanverfahrens ist. Es stellt sich die Frage, ob nur der Kreis Kleve Flächen gesucht hat oder ob die Stadt Emmerich am Rhein selbst auch Flächen (wie z. B. Steintor) angeboten hat. Vor dem Hintergrund, dass die Bahn im Rahmen des Betuwe-Ausbaus auch Flächen benötigt sind durchaus auch andere Standorte attraktiv. Ferner wird im Rahmen der Betuwe auch die Eisenbahnüberführung ´s Heerenberger Straße diskutiert, inwiefern sie die notwendige Höhe für Rettungsfahrzeuge hat. Die Lärmschutzwände sollen dort in voller Länge aufgestellt werden. Für die BGE-Fraktion stellt sich die Frage, ob die Fläche nicht höherwertiger eingestuft werden soll als nur für eine Rettungswache. Vorstellbar wäre z. B. eine Bebauung für den sozialen Wohnungsbau. Aus diesen genannten Gründen hat die BGE-Fraktion es als verfrüht, den Bebauungsplan anzustoßen. Die Verwaltung sollte prüfen, ob nicht andere Flächen für eine Rettungswache in Frage kommen könnten.

 

Vorsitzender Jansen antwortet, dass im Rahmen des Verfahrens etliche Flächen angeboten worden sind. Die von ihm angesprochene Fläche und zwei weitere Flächen wurden untersucht. Bauherr ist der Kreis Kleve und es gab Differenzen zwischen den angebotenen Flächen und dem, was man bereit ist zu zahlen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung können alle Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

 

Herr Bartel weist darauf hin, dass die Errichtung von Wohngebäuden für den sozialen Wohnungsbau aufgrund der Nähe zur Bahn und der zu erwartenden Erschütterungen und Lärmbelastung gut überlegt sein will.

 

Mitglied Mölder teilt mit, dass das Thema auch umfangreich in der SPD diskutiert wurde. In der ersten Vorstellung zur Planung der Betuwe sind große Teile dieser Fläche von der Bahn als Bauflächenareal vorgesehen. Es ist sicherlich mit massiven Einwendungen der Anwohner zu rechnen, die sich jetzt bereits darüber aufregen, wenn der Platz am Wochenende von Kindern als Fußballplatz genutzt wird. Hinzu kommt der Umstand, wenn die ´s Heerenberger Straße  aufgerissen wird, und der Rettungswagen zwangsläufig auch die Seufzer Allee nicht mehr befahren kann, wird dieser einen großen Umweg fahren müssen, um zum Krankenhaus zwecks Aufnahme des Notarztes zu gelangen. Man sollte eine Möglichkeit finden, den Rettungswagen direkt am Krankenhaus abzustellen. Seine Fraktion würde gerne nach anderen Flächen, die näher liegen, suchen lassen oder eine andere Lösung, dass die Notarztsituation anders geregelt wird als durch Anfahren der Rettungswache, bevorzugen. Man darf auch die Lärmsituation bei einer Rettungswache nicht außer Acht lassen.

 

Mitglied Brouwer teilt für die CDU-Fraktion mit, dass man die Situation anders einschätzt. Die schon seit Jahren brachliegende Fläche eignet sich nicht für Wohnbebauung und auch nicht für den sozialen Wohnungsbau. Seiner Meinung ist die Fläche gerade für diesen Zweck prädestiniert. Jetzt erstmal soll lediglich die frühzeitige Beteiligung beschlossen werden, wo Jeder die Gelegenheit hat, seine Bedenken und Anregungen vorzutragen.

Er hat aber noch die Frage, dass der gemachte städtische Einwand zur Betuwe dahin gehend gemeint ist, dass die Zufahrt zur Fulkskuhle gewährleistet sein muss, so dass, wenn eine Unterführung an der ´s Heerenberger Straße vorhanden ist, die Seufzer Allee überführt werden muss. Diese Thematik muss aber im Rahmen der Betuwe-Planung noch erörtert werden.

 

Mitglied Leypoldt erklärt, dass er den sozialen Wohnungsbau deswegen angesprochen war, weil er für diese Fläche bereits abgeprüft wurde. Ferner ist das Grundstück zu dem Zeitpunkt attraktiver, wenn die Betuwe-Planung abgeschlossen ist, der Erschütterungsschutz vorhanden ist, die Bahnunterführung hergerichtet ist und die entsprechenden Lärmschutzwände stehen. Ferner sieht die BGE-Fraktion auch noch Probleme während der Umbaumaßnahmen der DB. Auch die Entfernung zum Krankenhaus ist nicht optimal.

 

Mitglied Spiertz erwähnt hinsichtlich der Lärmbelästigung durch die Rettungswache, dass die entsprechenden Fahrer das Martinshorn nur dann einschalten, wenn es unbedingt notwendig ist. Nachts, wenn die Straßen frei sind, haben die Rettungswagen nur das Blaulicht eingeschaltet.

 

Mitglied Brouwer sieht aufgrund der Diskussion bei allen Fraktionen noch Beratungsbedarf.

 

Vorsitzender Jansen macht den Vorschlag, dass die Vorlage von der Verwaltung entsprechend überarbeitet wird und im HFA zur Beratung vorgelegt wird. Im HFA und Rat wird diese Vorlage derzeit nicht behandelt, lediglich der Grundstückskauf steht auf der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil.

 

Mitglied Bartels erachtet diese Vorgehensweise nicht für notwendig. Seine Fraktion lehnt diesen Standort auch in nachhaltiger Betrachtung ab.

 

Mitglied Leypoldt teilt für die BGE-Fraktion mit, dass eine Standortprüfung durchgeführt werden soll, mit dem Für und Wider der jeweiligen Standorte. Sie sehen die Eile nicht in diesem Verfahren.

 

Herr Bartel führt ergänzend aus, dass die jetzige Rettungswache zu klein ist und der Bedarf nach einer größeren Wache dringend gegeben ist. Er appelliert nochmals an die Ausschussmitglieder, dem Aufstellungsbeschluss zuzustimmen und schlägt vor, zum nächsten ASE oder HFA die Standortalternativen durchzugehen. In dem Verfahrensschritt zum Aufstellungsbeschluss und zur frühzeitigen Beteiligung wird geprüft, wie das Vorhaben formal rechtlich durchführbar ist. Die Bewohner werden entsprechend informiert und haben die Möglichkeit zur Stellungnahme. Es kann durchaus im Verfahren auch herauskommen, dass die bisherige Planung so nicht möglich ist.

 

Mitglied Leypoldt fragt an, ob übergangsweise evtl. die alte Feuerwehr an der Dederichstraße genutzt werden kann, bis ein geeigneter Standort für die neue Rettungswache gefunden wurde.

Vorsitzender Jansen erwidert, dass der Standort Dederichstraße in keinster Weise in Frage kommt, da er viel zu klein ist. Derzeit werden dort 3 Fahrzeuge der Feuerwehr stationiert, damit diese sofort für den innerstädtischen Bereich einsatzbereit sind.

 

Mitglied Bartels teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen wird.

 

Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.