Sitzung: 20.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 1122/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen Teilbereich des
Flurstücks 1342, Flur 30, Gemarkung Emmerich einen Bebauungsplan aufzustellen.
Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 30/7 -Rettungswache
Fulkskuhle-. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes
in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
veranlassen.
Herr
Bartel erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied
Malischewski stellt fest, dass das Krankenhaus und die geplante Rettungswache
jeweils auf der anderen Seite der Bahnlinie liegen. Sind Verzögerungen oder
Einflüsse eingeplant, wenn der Bahnübergang geschlossen ist.
Herr
Bartel erklärt, dass sich die Situation im Rahmen des Ausbaus der Betuwe-Linie
verändern wird. Es ist eine Unterführung für KFZ geplant, so dass ein freier
Durchgangsverkehr stattfinden kann.
Mitglied
Leypoldt äußert für die BGE-Fraktion, dass man sehr verwundert über die Zügigkeit
zum Anstoß eines Bebauungsplanverfahrens ist. Es stellt sich die Frage, ob nur
der Kreis Kleve Flächen gesucht hat oder ob die Stadt Emmerich am Rhein selbst
auch Flächen (wie z. B. Steintor) angeboten hat. Vor dem Hintergrund, dass die
Bahn im Rahmen des Betuwe-Ausbaus auch Flächen benötigt sind durchaus auch
andere Standorte attraktiv. Ferner wird im Rahmen der Betuwe auch die
Eisenbahnüberführung ´s Heerenberger Straße diskutiert, inwiefern sie die
notwendige Höhe für Rettungsfahrzeuge hat. Die Lärmschutzwände sollen dort in
voller Länge aufgestellt werden. Für die BGE-Fraktion stellt sich die Frage, ob
die Fläche nicht höherwertiger eingestuft werden soll als nur für eine
Rettungswache. Vorstellbar wäre z. B. eine Bebauung für den sozialen Wohnungsbau.
Aus diesen genannten Gründen hat die BGE-Fraktion es als verfrüht, den
Bebauungsplan anzustoßen. Die Verwaltung sollte prüfen, ob nicht andere Flächen
für eine Rettungswache in Frage kommen könnten.
Vorsitzender
Jansen antwortet, dass im Rahmen des Verfahrens etliche Flächen angeboten
worden sind. Die von ihm angesprochene Fläche und zwei weitere Flächen wurden
untersucht. Bauherr ist der Kreis Kleve und es gab Differenzen zwischen den
angebotenen Flächen und dem, was man bereit ist zu zahlen. Im Rahmen der
Bürgerbeteiligung können alle Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Herr
Bartel weist darauf hin, dass die Errichtung von Wohngebäuden für den sozialen
Wohnungsbau aufgrund der Nähe zur Bahn und der zu erwartenden Erschütterungen
und Lärmbelastung gut überlegt sein will.
Mitglied
Mölder teilt mit, dass das Thema auch umfangreich in der SPD diskutiert wurde.
In der ersten Vorstellung zur Planung der Betuwe sind große Teile dieser Fläche
von der Bahn als Bauflächenareal vorgesehen. Es ist sicherlich mit massiven
Einwendungen der Anwohner zu rechnen, die sich jetzt bereits darüber aufregen,
wenn der Platz am Wochenende von Kindern als Fußballplatz genutzt wird. Hinzu
kommt der Umstand, wenn die ´s Heerenberger Straße aufgerissen wird, und der Rettungswagen
zwangsläufig auch die Seufzer Allee nicht mehr befahren kann, wird dieser einen
großen Umweg fahren müssen, um zum Krankenhaus zwecks Aufnahme des Notarztes zu
gelangen. Man sollte eine Möglichkeit finden, den Rettungswagen direkt am
Krankenhaus abzustellen. Seine Fraktion würde gerne nach anderen Flächen, die
näher liegen, suchen lassen oder eine andere Lösung, dass die Notarztsituation
anders geregelt wird als durch Anfahren der Rettungswache, bevorzugen. Man darf
auch die Lärmsituation bei einer Rettungswache nicht außer Acht lassen.
Mitglied
Brouwer teilt für die CDU-Fraktion mit, dass man die Situation anders
einschätzt. Die schon seit Jahren brachliegende Fläche eignet sich nicht für
Wohnbebauung und auch nicht für den sozialen Wohnungsbau. Seiner Meinung ist
die Fläche gerade für diesen Zweck prädestiniert. Jetzt erstmal soll lediglich
die frühzeitige Beteiligung beschlossen werden, wo Jeder die Gelegenheit hat,
seine Bedenken und Anregungen vorzutragen.
Er hat
aber noch die Frage, dass der gemachte städtische Einwand zur Betuwe dahin
gehend gemeint ist, dass die Zufahrt zur Fulkskuhle gewährleistet sein muss, so
dass, wenn eine Unterführung an der ´s Heerenberger Straße vorhanden ist, die
Seufzer Allee überführt werden muss. Diese Thematik muss aber im Rahmen der
Betuwe-Planung noch erörtert werden.
Mitglied
Leypoldt erklärt, dass er den sozialen Wohnungsbau deswegen angesprochen war,
weil er für diese Fläche bereits abgeprüft wurde. Ferner ist das Grundstück zu
dem Zeitpunkt attraktiver, wenn die Betuwe-Planung abgeschlossen ist, der
Erschütterungsschutz vorhanden ist, die Bahnunterführung hergerichtet ist und
die entsprechenden Lärmschutzwände stehen. Ferner sieht die BGE-Fraktion auch
noch Probleme während der Umbaumaßnahmen der DB. Auch die Entfernung zum
Krankenhaus ist nicht optimal.
Mitglied
Spiertz erwähnt hinsichtlich der Lärmbelästigung durch die Rettungswache, dass
die entsprechenden Fahrer das Martinshorn nur dann einschalten, wenn es
unbedingt notwendig ist. Nachts, wenn die Straßen frei sind, haben die
Rettungswagen nur das Blaulicht eingeschaltet.
Mitglied
Brouwer sieht aufgrund der Diskussion bei allen Fraktionen noch
Beratungsbedarf.
Vorsitzender
Jansen macht den Vorschlag, dass die Vorlage von der Verwaltung entsprechend
überarbeitet wird und im HFA zur Beratung vorgelegt wird. Im HFA und Rat wird
diese Vorlage derzeit nicht behandelt, lediglich der Grundstückskauf steht auf
der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil.
Mitglied
Bartels erachtet diese Vorgehensweise nicht für notwendig. Seine Fraktion lehnt
diesen Standort auch in nachhaltiger Betrachtung ab.
Mitglied
Leypoldt teilt für die BGE-Fraktion mit, dass eine Standortprüfung durchgeführt
werden soll, mit dem Für und Wider der jeweiligen Standorte. Sie sehen die Eile
nicht in diesem Verfahren.
Herr
Bartel führt ergänzend aus, dass die jetzige Rettungswache zu klein ist und der
Bedarf nach einer größeren Wache dringend gegeben ist. Er appelliert nochmals
an die Ausschussmitglieder, dem Aufstellungsbeschluss zuzustimmen und schlägt
vor, zum nächsten ASE oder HFA die Standortalternativen durchzugehen. In dem
Verfahrensschritt zum Aufstellungsbeschluss und zur frühzeitigen Beteiligung wird
geprüft, wie das Vorhaben formal rechtlich durchführbar ist. Die Bewohner
werden entsprechend informiert und haben die Möglichkeit zur Stellungnahme. Es
kann durchaus im Verfahren auch herauskommen, dass die bisherige Planung so
nicht möglich ist.
Mitglied
Leypoldt fragt an, ob übergangsweise evtl. die alte Feuerwehr an der
Dederichstraße genutzt werden kann, bis ein geeigneter Standort für die neue
Rettungswache gefunden wurde.
Vorsitzender
Jansen erwidert, dass der Standort Dederichstraße in keinster Weise in Frage
kommt, da er viel zu klein ist. Derzeit werden dort 3 Fahrzeuge der Feuerwehr
stationiert, damit diese sofort für den innerstädtischen Bereich einsatzbereit
sind.
Mitglied
Bartels teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man der Verwaltungsvorlage nicht
zustimmen wird.
Mitglied
Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.