Frau Pawlak und Frau Meisters berichten von der letzten Sitzung der Landesseniorenvertretung.

Der neu geschaffene § 27a der Gemeindeordnung ist die Grundlage dafür, dass die von der Kommune so aufgrund ihrer Hauptsatzung gebildete Seniorenvertretung Teil der juristischen Person „Gemeinde" ist und damit als begünstigter Empfänger Spenden entgegennehmen kann. Die entsprechende Pressemitteilung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In der Versammlung wurde auf Antrag der Seniorenvertretung der Stadt Emmerich beschlossen, dass die Landesseniorenvertretung eine Empfehlung an alle Seniorenvertretungen ausspricht, um in Verhandlung mit den kommunalen Entscheidungsträgern zu treten, damit für Gehbehinderte (nicht nur Schwerbehinderte mit Merkzeichen „aG“, Rollstuhlfahrer) entsprechende Parkplätze eingerichtet werden. Es sollten 1-2 solcher Parkplätze beim Rathaus, bei der Meldebehörde und bei der Beratungsstelle für Senioren und Behinderte eingerichtet werden. Als Beispiel wird auf die Gemeinde Espelkamp verwiesen.

Die Vorsitzende bittet die Stadtverwaltung nach Möglichkeiten der Umsetzung zu suchen.