Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

1)         Der Rat beschließt gemäß § 17 Abs. 4 BauGB die Veränderungssperre für den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes E 18/12 -Südliches Fünfeck- für den Teilbereich der öffentlichen Straßenfläche Neumarkt / Kirchstraße, Gemarkung Emmerich, Flur 18, Flurstück 526, vor Fristablauf außer Kraft zu setzen.

 

2)         Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf über die Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre für den Bereich des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nr. E 18/12 -Südliches Fünfeck- gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB als Satzung.