Sitzung: 11.07.2017 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1118/2017
Beschlussvorschlag
1) Der
Rat beschließt gemäß § 17 Abs. 4 BauGB die Veränderungssperre für den
Verfahrensbereich des Bebauungsplanes E 18/12 -Südliches Fünfeck- für den
Teilbereich der öffentlichen Straßenfläche Neumarkt / Kirchstraße, Gemarkung
Emmerich, Flur 18, Flurstück 526, vor Fristablauf außer Kraft zu setzen.
2) Der
Rat beschließt den vorgelegten Entwurf über die Verlängerung der Geltungsdauer
der bestehenden Veränderungssperre für den Bereich des sich in Aufstellung
befindenden Bebauungsplanes Nr. E 18/12 -Südliches Fünfeck- gemäß § 17 Abs. 1
Satz 3 BauGB als Satzung.